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Frage von Michael C. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr dr. Schäuble,

meiner persönlichen Meinung nach hat die Bundesregierung Milliarden Subventionen an die deutschen Banken rausgegeben mit dem Ziel die hochbezahlten Manager Posten der Banken zu erhalten und nicht um die deutsche wirtschaft mit Krediten zu versorgen, da das ja nicht funktioniert Aber ich hätte folgenden Vorschlag zu machen. Die Bundesregierung führt für Pensionen und Krankenversicherung der Beamten eine 50% Beteiligung ein wie bei Arbeitern und Angestellten auch und schon hat die Bundesregierung bestimmt 10 milliarden € jedes Jahr gespart. Grundgesetz: Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Was halten Sie davon?

mfg
M. Czajner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Czajner,

die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, die Folgen der Finanzmarktkrise für den Finanzsektor abzumildern. Der Zusammenbruch eines systemrelevanten Instituts hätte erhebliche Schockwellen weit über den deutschen Finanzmarkt hinaus auslösen können - mit fatalen, negativen Folgen für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland. Dieses Szenario ist glücklicherweise nicht Wirklichkeit geworden und u.a. darauf zurückzuführen, dass die Stabilisierungsmaßnahmen die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors gewahrt haben und so die Kreditversorgung der Realwirtschaft gesichert wurde.

Nun zu Ihren Sparvorschlägen:

Für Beamtinnen und Beamte gilt das durch Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes geschützte Alimentationsprinzip: Beamtinnen und Beamte unterliegen ihrem Dienstherrn gegenüber einer besonderen, bis in den Bereich der Grundrechtsausübung hineinreichenden und diese beschränkenden Pflichtenbindung. Diese geht über die Regelungen im allgemeinen Arbeitsrecht hinaus. Quasi als Pendant dieser umfassenden Inpflichtnahme schuldet der Dienstherr seinerseits der Beamtin und dem Beamten die Gewährung einer gesicherten materiellen Existenz und Fürsorge. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Eintritt in den Ruhestand, da das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichtet ist.

Beamtinnen und Beamte sind allerdings bereits jetzt verpflichtet, die nicht von der Beihilfe getragenen Aufwendungen durch den Abschluss einer aus eigenen Mitteln zu bestreitenden Krankenversicherung abzusichern. Die von Ihnen angeregte Beteiligung dieses Personenkreises ist damit bereits geltendes Recht. Der Dienstherr der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beteiligt sich an den Kosten nicht wie in der Privatwirtschaft durch die Leistung der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, sondern durch die Gewährung von finanziellen Leistungen im konkreten Fall der Erkrankung. Diese Regelung führt anders als von Ihnen angenommen für die aktiven Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zu Kosteneinsparungen für den Bund.

Beamtinnen und Beamte leisten ebenfalls einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung. Im beamtenrechtlichen System mit seiner Einheit von Besoldung und Versorgung werden die Versorgungskosten bereits bei der Festsetzung von Höhe und Struktur der Gehälter berücksichtigt und zwar auch bei den regelmäßigen Anpassungen. Die Beamtinnen und Beamten sind damit mittelbar an ihren Versorgungskosten beteiligt. Mit der Einführung einer Versorgungsrücklage wurde das System der Beamtenversorgung beim Bund um Elemente der Kapitaldeckung ergänzt. Die Rücklage soll ab dem Jahr 2018 dazu beitragen, die Aufwendungen für die Beamtenversorgung zu finanzieren und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Zusätzlich werden für alle Beamten und Beamtinnen, die seit dem 1. Januar 2007 beim Bund neu eingestellt werden, Beträge in einen auf Dauer angelegten Versorgungsfonds eingezahlt. Damit wird die Beamtenversorgung des Bundes schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Die Versorgungsausgaben für die seit dem 1. Januar 2007 eingestellten Beamten und Beamtinnen sollen ab dem Jahr 2020 vollständig aus diesem Fonds gezahlt werden.

Die von Ihnen angeregte Umstellung auf ein einheitliches Rentensystem bzw. die Einführung einer Sonderabgabe durch Beamte ist auf Grund der unterschiedlichen Systeme nicht sachgerecht. Eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würde kurzfristig zwar zu einer Entlastung durch mehr Beitragszahler führen, langfristig entstehen aber zusätzliche Belastungen durch die Rentenansprüche der Beamten bzw. ihrer Hinterbliebenen. Eine Entlastung der Alterssicherungssysteme wird vielmehr durch kontinuierliche, an die Erfordernisse der längeren Lebensarbeitszeit und der demografischen Entwicklung angepasste Reformen erreicht. Daher werden seit langem die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, wie zum Beispiel die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble