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Frage von Niklas B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Niklas B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Schaüble,

Wieso dürfen Homosexuelle nicht heiraten und haben bis heute nur das kleine Adoptionsrecht?

Homosexuelle werden doch als Männer liebende Männer bzw. Frauen liebende Frauen definiert.
Aber was unterscheidet Frauen von Männern eigentlich?
Sicher es gibt gewisse Körperteile aber was unterscheidet Männer von Frauen in Bezug Persönlichkeit? Schliesslich werden sie sich wohl kaum in ihre Frau verliebt haben bloss, weil sie ihren Körper anziehend fanden.
Und was ist wenn sogar die körperlichen Geschlechtsmerkmale uneindeutig sind und gleich nach der Geburt korrigiert werden? Hat diese Person dann gefälligst eine Frau/ ein Mann zu sein?
Und ausserdem kann man dann schliesslich noch das Geschlecht vor dem Gesetz wechseln..

Tatsächlich gibt es in der Persönlichkeit von Frauen und Männern kaum nennenswerte Unterschiede wenn man sich die eindeutig gesellschafts- oder genetisch(bzw. hormonel-)bedingten Unterschiede wegdenkt.

Es ist also gut zu erkennen, dass die Grenzen fliessend sind. Es besteht daher kein Grund warum eine Mensch der sich selbst als eher männlich definiert sich nicht in eine Persönlichkeit verlieben sollte die sich ebenfalls als eher männlich definiert. (bzw. weiblich, weiblich)

Zum Thema Adoption: Ich bin zwar mit Angela Merkel einer Meinung, dass Kinder bei ihren natürlichen Eltern aufwachsen sollten, allerdings muss man auch bedenken warum diese Kinder wohl zur Adoption freigegeben wurden.

Viele Studien belegen ausserdem, dass Kinder durch das Aufwachsen bei homosexuellen Lebenspartnern/Innen keinerlei Nachteile haben.

Ich glaube, dass die meisten Politiker die diese Meinung vertreten entweder noch nie vernünftig über dieses Problem diskutiert oder nachgedacht haben oder nur an Brisanz dieses Themas und Wählerstimmen denken.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn sie persönlich antworten würden und gegebenfalls auf bereits beantwortete Fragen zu diesem Thema verweisen würden.

Hochachtungsvoll
Niklas Becker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

ich respektiere die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach rechtlicher Absicherung und gesellschaftlicher Anerkennung nachzukommen. Die Ehe ist jedoch etwas anderes. Im Falle einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung würde nach meinem Verständnis Art.6 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, seinen Regelungsinhalt verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble