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Frage von Peter B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Finanzminister,
sehr geehrter Herr Dr. Schäuble!

Meine Frage richtet sich an Sie als Jurist im Finanzwesen und ist grundsätzlicher, rechtsstaatlicher Natur:

Noch vor der demokratischen Legitimation entscheidet sich die Legitimität für eigentliche alle Gesetze eines Staatswesens gerade daran, ob diese von den Bürgern auch ohne Hilfe oder Anleitung Dritter verstanden werden können. Insbesondere die Steuergesetzgebung in Deutschland steht dem nahezu diametral entgegen.

Es lässt sich wohl kein einziger Bürger finden, der um wenigstens rudimentär den Steuergesetzen zu genügen, nicht nolens volens Beratung in Anspruch nehmen muss. Dies gilt auch für Lohnabhängige in Deutschland, die die fachliche Qualifikation der jeweiligen Lohnbuchhaltung in Anspruch nehmen müssen.
Mehr als 70.000 Einzelvorschriften allein im Steuerwesen sind, auch wenn nur ein Teil davon sich auf die sog. direkten Steuern und insbesondere die Einkommenssteuern beziehen, nur noch mit äußerster Mühe anders denn als staatliche Willkür zu bezeichnen. [Ich schließe die Behauptung an, dass sich womöglich viele Ihrer finanzministeriellen Sorgen über die Höhe des Steueraufkommens schon dadurch erübrigen könnten, wenn die Bürger in der Lage wären die Steuergesetze ausreichend zu verstehen und diesen aus eigener Einsicht Genüge tun könnten.]

Kurz gesagt: Steuergesetze die von den Steuerpflichtigen nicht ohne Steuerberater eingehalten werden können, sind entsprechend dem (oben) skizzierten Grundsatz von vorne herein null und nichtig.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie - wie eingangs erwähnt - hierzu nicht nur als Finanzminister, der quasi seiner Natur gemäß dafür zu sorgen hat, dass genügend Steuern dem Staat zufließen, sondern eben mehr (rechts-) grundsätzlich (mit finanzministeriellem Sachverstand), sich hierzu äußern würden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
und wünsche Ihnen im obigen Sinne eine glückliche Hand bei den anstehenden Haushaltsberatungen und -Beschlüssen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bounin,

die Bundesregierung versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik. Sie weiß, dass die Basis aller Staatsfinanzen die Arbeit der Bürger unseres Landes und die wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen sind. Die Kompliziertheit und Unklarheit des deutschen Steuerrechts hemmt dieses Wachstum; viele Bürgerinnen und Bürger empfinden dies zu Recht als inakzeptabel.

Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag (ab Seite 12) Vereinbarungen getroffen, deren Umsetzung das Steuerrecht einfacher und verständlicher machen und zugleich den Bürokratieabbau beschleunigen wird. Gerne finden Sie hier den Link, der die einzelnen Punkte auflistet:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Koalitionsvertrag__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Damit wird eine Steuerpolitik umgesetzt, die die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Wir wollen eine Steuerpolitik, die für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen schafft, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung ihre starke Stellung ermöglicht.

Außerdem arbeitet das Bundesfinanzministerium in Fragen der Steuervereinfachung eng mit den Landesfinanzverwaltungen zusammen. Die Länder entsprechen damit auch meiner Bitte, aus ihrer eigenen besonderen Kenntnis der Steuerverwaltung Vorschläge in den Diskussionsprozess einzubringen. Diese werden konstruktiv geprüft und in die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Steuervereinfachung einbezogen.

Sie sehen also - wir nehmen uns des von Ihnen geschilderten Problems an. Dieser Prozess ist kleinteilig und mühsam, aber er bleibt der einzig gangbare Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble