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Frage von Georg N. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Georg N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Sie heben in einer Ihrer Antworten bei abgeordnetenwatch die Bedeutung der Integrationskurse für Migranten hervor.

Ich darf kurz zitieren:
"Mit unseren zahlreichen Integrationsmaßnahmen schaffen wir dafür den Rahmen, im Integrationskurs, der wichtigsten integrationspolitischen Maßnahme des Bundes, werden nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt. In diesen Orientierungskursen werden auch die individuellen Freiheitsrechte vermittelt und dass Diskriminierung und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wie alle hier lebenden Menschen haben auch Zuwanderer die Pflicht, die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu befolgen und zu respektieren."

Ich kann dem nur voll zustimmen, da ich auch in Integrationskursen unterrichte.

Was mich ärgert ist die Tatsache, dass man als Dozent kaum aus dem ALG II-Bezug herauskommt. Wenn ich 52 Wochen im Jahr arbeite, ohne Urlaub und ohne krank zu werden, dann bekomme ich nach Abzug meiner Sozialversicherungsbeiträge 906 Euro auf mein Konto. Davon muss ich noch die Ferienzeiten abziehen, in denen oft keine Kurse stattfinden. Macht 750 Euro netto.

Wie sie wissen sind die Dozenten in Integrationskursen "Freiberufler", obwohl wir alle Kriterien eines Angestellten erfüllen. Tatsächlich sind wir Scheinselbständige. Wir müssen die Renten- und Krankenversicherung zu 100% selbst finanzieren.

Das Problem ist, dass der Staat eine Pauschale an die Kursträger zahlt, von denen der Kursträger frei verhandelbar ein Honorar an den Dozenten weitergibt. Die Folge sind Dumpinglöhne. Was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einspart muss die ARGE ergänzend auszahlen. Da das Einkommen nicht ausreicht drücken sich viele Dozenten um ihre Rentenversicherungspflicht.

Meine Frage: wie soll man in die Rentenkasse einzahlen, wenn das Geld kaum zum Leben reicht?

Mit freundlichen Grüßen

Niedermüller

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Sehr geehrte Herr Niedermüller,

der Integrationskurs wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf der Grundlage der von der Bundesregierung erlassenen Integrationskursverordnung (IntV) durchgeführt. Die Organisation der Kurse an sich ist im Wege eines öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens auf öffentliche und private Bildungsträger übertragen worden (§18 IntV).

Außerhalb des staatlichen oder privaten Schulsystems gibt es für bei Bildungseinrichtungen angestellte und freiberuflich tätige Lehrkräfte weder gesetzliche noch untergesetzliche Vorgaben zu Honorarmindestregelungen. Die ausgewählten und zugelassenen Sprachkursträger entscheiden selbst über die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Lehrkräften. Aus rechtlichen und finanziellen Gründen kann das BAMF weder Honorarmindestregelungen vorgeben noch auf "marktgerechte" Kursleitervergütungen Einfluss nehmen. Es überprüft jedoch stetig die Honorarpraxis der Kursträger, um auch im Wege des Zulassungsverfahrens gegen sogenannte "Dumping-Honorare" vorzugehen.

In erster Linie muss sich Ihre Forderung nach einem starken und stabilen Tarifsystem für Weiterbildungsbeschäftigte jedoch an die Tarifpartner richten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble