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Frage von Michael S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr. § 108e StGB Abgeordnetenbestechung

Sehr geehrter Herr Schäuble,
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch in Deutschland durch eine unverzügliche Umsetzung des UN-Abkommens gegen Korruption (UNCAC) entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.
Nicht erst die jüngsten Beispiele von Hotelier-Spenden oder der aktuelle Rüttgers-Skandal in NRW verstärken in Deutschland den Eindruck, dass Politik hierzulande käuflich sei. Der Deutsche Bundestag könnte durch sein eigenes Vorbild ein Stück weit dazu beitragen, diesem Eindruck entgegen zu treten, in dem unsere„Volksvertretung“ endlich § 108e StGB der Schwere des Delikts entsprechend und justiziabel handhabbar verschärft. Der Straftatbestand muss endlich auf alle Handlungen und Unterlassungen im Gesamtverhalten von Abgeordneten im Rahmen der Mandatsausübung ausgeweitet werden
Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Dezember 2003 unterzeichnet. Daraus resultiert zwingend die Notwendigkeit einer Änderung von § 108e StGB. Der Straftatbestand wäre zu erweitern. Dem entzieht sich jedoch eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren. Strafbarkeit besteht daher in Deutschland noch immer nicht für Abgeordnete, sondern lediglich für Amtsträger wie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Konvention verbietet aber ein vorsätzliches unmittelbares oder mittelbares Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils durch ALLE Amtsträger

Wieso sträubt man sich gegen die Änderung von §108e?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwiebert,

unsere Beratungen zur Verschärfung des § 108 e StGB sind noch nicht abgeschlossen. Damit Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann, muss der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung zwar verschärft werden. CDU und CSU wollen jedoch verhindern, dass zugleich die Funktionstüchtigkeit des Deutschen Bundestages geschwächt wird. Missbrauchsmöglichkeiten strafrechtlicher Instrumentarien für politische Zwecke gilt es zu vermeiden.

Darüber hinaus befindet sich derzeit eine Petition, die die Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gemäß § 108e StGB fordert, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und wird dort bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble