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Frage von Dirk-Michael M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dirk-Michael M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

es würde mich interessieren, wie Sie zu der EInführung eines "Anti-Cybermobbing-Gesetzes" stehen. Reichen Ihrer Meinung nach, die aktuellen Gesetze aus, oder bedarf es eines eigenen Gesetzes? Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre Meinung kurz begründen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Misol

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Misol,

um Verbraucher vor Angriffen im Internet umfassend schützen zu können, muss die Sicherheit ihrer Daten gewährleistet sein. Dabei muss die Selbstbestimmung der Verbraucher im Vordergrund stehen. Persönliche Daten dürfen ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben und kommerziell genutzt werden. Hier muss insbesondere jungen Menschen verdeutlicht werden, welche Risiken die Preisgabe privater Informationen im Internet bergen kann.

Inzwischen betätigen sich 84 Prozent der Zwölf- bis Neunzehnjährigen aktiv im Internet - über 60 Prozent in dieser Altersgruppe stellen dabei täglich Inhalte ins Netz. Der Schulhof des 21. Jahrhunderts ist sozusagen im Internet zu finden. Jugendliche veröffentlichen hier Fotos, Videos, Texte und Audiodateien in Communities, sie experimentieren mit verschiedenen Identitäten in Online-Spielen und präsentieren sich mit ganz privaten Informationen. Viele Nutzer - nicht nur der jungen Generation - "entblößen" sich zunehmend im Internet und öffnen damit ihre Identitäten. Mobbing und die unkontrollierte Weiterverbreitung persönlichster Informationen gehören dabei zur Realität. 25 Prozent der jungen Internetnutzer haben nach einer Studie des Forschungsverbundes Süd-West schon erlebt, dass sie in einem sozialen Netzwerk angegriffen wurden.

Mobbing - sei es physischer oder virtueller Art - ist stets ein schwerer Angriff auf die Person. Gegen Beleidigungen oder Bedrohungen im Internet kann man jedoch ebenso vorgehen, als wären diese auf der Straße geäußert worden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches. Allerdings reichen Gesetze alleine hier nicht aus, und man darf sich auch nicht nur auf sie verlassen. Wirklichen Schutz kann es nur durch weitere Maßnahmen geben, zum Beispiel durch technischen Selbstschutz oder Aufklärungsarbeit durch Eltern und Schulen. Nur durch den Schutz der Privatsphäre wird potenziellen Angreifern die Kontaktaufnahme erschwert. In der realen Welt würde kaum jemand seine persönlichen Daten so preisgeben, wie er es in der virtuellen Welt tut. Hier sind Aufklärung und Bewusstseinsbildung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble