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Frage von Michael F. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

nach der Wirtschafts- und Finanzkrise stieg die Neuverschuldung Deutschlands auf die Rekordsumme von über 80 Mrd. Euro an.
Hätte die Neuverschuldung nicht niedriger ausfallen können, wenn die sinkenden Abgaben für die Arbeitslosen-Unterstützung und die Zinsenzahlungen vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt worden wären?
Zudem gibt es in dieser schwierigen Lage Steuergeschenke an Landwirte, Hotelbesitzer und Erben.
Wie rechtfertigen sie diese Ausgaben im Bezug auf die Neuverschuldung?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Felchner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Felchner,

die Bundesregierung ist bei der Aufstellung des Haushaltes 2010 von dem Entwurf ausgegangen, der in der vorigen Legislaturperiode aufgestellt worden war. Sie hat die verbesserten Rahmendaten - auf die Sie zu Recht hinweisen - genutzt, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 ohne eine Erhöhung der ursprünglich vorgesehenen Neuverschuldung umzusetzen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Haushaltsberatungen außerdem dazu genutzt, maßvoll, nicht überzogen und unter Wahrung der notwendigen Spielräume zu einer weiteren Begrenzung der zweifelsohne immer noch sehr hohen Neuverschuldung zu kommen. Insgesamt wurde die Neuverschuldung allerdings um ca. 6 Mrd. Euro auf nunmehr rund 80 Mrd. Euro reduziert.

Die staatlichen Hilfen für die Konjunktur sind in der vom Bundestag verabschiedeten Größenordnung gut angelegt. Sie können auch nur allmählich zurückgefahren werden, da sich die Konjunktur noch nicht in sicherem Fahrwasser bewegt und auch die Finanzkrise noch nicht vollständig ausgestanden ist. So hat die konjunkturelle Entwicklung im letzten Quartal eine Pause eingelegt. Die erfreuliche Nachricht ist, dass die Hauptursachen dafür von vorübergehender Dauer sind: z.B. das Auslaufen der Umweltprämie und der ungewöhnlich strenge Winter. Das spricht dafür, dass dieser Konjunktureinbruch nicht nachhaltig ist. Wir sind aber immer noch in einer unsicheren Zeit. Deswegen bleibe ich bei dem, was auch die Bundeskanzlerin schon in der letzten Legislaturperiode gesagt hat: Wir müssen in dieser Zeit auf Sicht fahren. Die Bundesregierung fühlt sich durch die aktuellen Entwicklungen in dieser Haltung bestätigt. Aber natürlich macht mir die Nettokreditaufnahme in Höhe von 80 Milliarden Euro große Sorgen. Wir werden sie in den kommenden Jahren konsequent zurückführen müssen - und das werden wir auch tun. Allein schon die Schuldenbremse im Grundgesetz verpflichtet uns hierzu.

Ihrer Auffassung, dass die mit dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzten Maßnahmen für Landwirte, Hotelbesitzer und Erben Steuergeschenke seien, teile ich nicht. Diese Maßnahmen waren und sind zur Stärkung der Konjunktur notwendig. Im Einzelnen:

Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft - einschließlich der Hotellerie - hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Kostenniveau, welches wiederum durch die Mehrwertsteuer mitbestimmt ist. Die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes auf Beherbergungsleistungen verbessert die finanzielle Situation und damit die Wettbewerbsposition deutscher Beherbergungsunternehmen im internationalen Vergleich. Vorliegende Zahlen zur durchschnittlichen Zimmerauslastung und zum Erlös je vermietetem Zimmer weisen die Position der der deutschen Hotellerie im europäischen Vergleich bis dahin als unterdurchschnittlich aus.

Um schnell und effektiv Hemmnisse für die Unternehmensnachfolge zu beseitigen, wurden die Bedingungen krisenfest und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet. Zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses zum Erbschaftsteuerreformgesetz der letzten Bundesregierung waren die Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise auf die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch nicht absehbar. Um das Gesetzesziel, Erhaltung der betrieblichen Arbeitsplätze beim Übergang von Unternehmen, überhaupt noch erreichen zu können, müssen die Betriebe situationsgerecht auf die jeweiligen Marktlagen reagieren können. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist, den Unternehmen mehr Flexibilität in Krisenzeiten zu ermöglichen und eine dauerhafte Positionierung am Markt zu fördern. Nur erfolgreiche Unternehmen können sichere Arbeitsplätze anbieten. Angesichts aktueller Probleme auch großer deutscher Traditionsfirmen und vieler mittelständischer Familienunternehmen war die Neuausrichtung der zur Erreichung des Gesetzeszwecks notwendigen Maßnahmen dringend erforderlich.

Ein weiterer Schwerpunkt des Sofortprogramms ist die Einkommenssicherung im Bereich der Landwirtschaft. Insgesamt stellt die Bundesregierung hierfür in den Jahren 2010 und 2011 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 750 Mio. € bereit. Darin enthalten ist das sog. „Grünlandmilchprogramm“ mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Milchwirtschaft in Deutschland erhalten und Einkommensausfälle bei den Landwirten kompensiert werden. Gleichzeitig wird zur Vermeidung von Beitragserhöhungen der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhöht. Zudem wird der Bund zusätzliche Mittel für ein Liquiditätshilfeprogramm für Landwirte zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung verschenkt also keine Steuergelder, sondern trägt intensiv dazu bei, die zarte Pflanze des wirtschaftlichen Aufschwungs zu stärken - gleichzeitig mit dem Ziel, den Haushalt mittelfristig wieder zu konsolidieren.

Gerne finden Sie über den beigefügten Link weitere Informationen zum Sofortprogramm der Bundesregierung (Nummer IV. der Anlage) http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4314/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt/091216__HH__2010__gesamt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble