Frage an Wolfgang Schäuble von Robert S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
in ihrer Amtszeit als Bundesinnenminister haben sie viel daran gesetzt Bürgerrechte in Deutschland abzubauen. Sie haben zahlreiche Gesetze, die ihr Vorgänger Otto Schilly ins Leben gerufen hat, beibehalten und erweitert. Schließlich sind diese Gesetze vom Bundesverfassungsgericht komplett als verfassungswidrig "kassiert" worden (Vorratsdatenspeicherung, Luftsicherheitsgesetz) oder stark eingeschränkt wurden (Online Durchsuchung, Rasterfahndung, Großer Lauschangriff u.a.). Den Bedenken des BVerfG entgegen und trotz einer stetig Rückläufigen Kriminalität in Deutschöand (Polizeiliche Kriminalstatistik 2007) plädieren sie strikt für eine weitere Verschärfung der Sicherheitsgesetze (besonders beängstigend hier: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/schaeubles-horrorliste/ ).
Unter ihrer Duldung wurden auch ihne Rechtsgrundlage Online Durchsuchungen durchgeführt.
Meine Frage ist warum sie offensichtlich das Grundgesetz und die freiheitlichen Bürgerrechte so wenig achten, dass im Laufe der letzten 5 Jahre das BVerfG 8(!) mal der staatlichen Überwachung (die ihnen als Jurist und Innenminister zuzurechnen ist) einen Riegel vorschieben musste.
In wieweit prüfen Sie selber ein Gesetz auf seine verfassungsmäßigkeit bevor sie im Bundestag abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Stein