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Frage von Dennis D. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dennis D. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

bei allem Respekt vor externen Bedingungen, wirtschaftlicher Lage und der fehlenden Lobby der "Familie" an und für sich:

Wie weit sind die vor der Bundestagswahl kolportierten Pläne des "Echten Familiensplitting" gedungen? Diese Form der Besteuerung von Familien wäre die einzig ECHT gerechte Besteuerung, da sie die immensen Kosten, die es mit sich bringt mehrere Kinder zu erziehen berücksichtigt.

Zudem wäre sie in Ihrer Ausgestaltung als "Steuer" Leistungesbezogen - d.h. nur wer am Arbeitsmarkt tätig ist und somit seine Pflicht der Gesellschaft gegenüber ernst nimmt, profitiert davon. Ein Nebeneffekt wäre, daß das von der CDU/CSU favorisierte Familienmodell "Mann arbeitet Frau erzieht" einen enormen Vorschub erfahren würde.

Als relativ gutverdienender Mann mit drei Kindern lebe ich nur sehr knapp über Hartz4-Niveau. Der Verlust an Lebensqualität, die meine Famile erleidet wenn meine Frau ebenfalls einer Arbeit nachgehen "muss" ist immens. Wären wir in der Lage, statt Kinderfreibeträgen und Kindergeld ein "Echtes Familiensplitting" (also Gehalt/5) zu erreichen, stünden wir (und hunderttausende andere Eltern und Kinder) mit Sicherheit um einiges besser da.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Daiber,

gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die notwendigen Anpassungen der Regelleistungen im SGB II für Hilfebedürftige muss der so genannte Lohnabstand beachtet werden, also der Abstand zwischen staatlichen Transferleistungen und unterem Lohneinkommen muss groß genug sein, um die Arbeitsaufnahme attraktiv zu machen.

Ehen und Familien werden im Steuerrecht besonders gewürdigt. Technisch gesprochen besteht die derzeitige Familienbesteuerung für Ehepaare mit Kindern zum einen aus der Möglichkeit zur Anwendung des Splittingverfahrens und zum anderen aus dem steuerlichen Familienleistungsausgleich. Unvermeidbare Unterhaltsaufwendungen mindern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und müssen in Höhe des Existenzminimums jedes Familienmitglieds steuerlich abziehbar sein. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, ausgerichtet am sozialrechtlichen Mindestbedarf, dienen der Grundfreibetrag für Erwachsene und die steuerlichen Freibeträge für Kinder. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs gewährleisten der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eine an der individuellen Leistungsfähigkeit ausgerichtete Besteuerung.

Im Sinne einer familienfreundlichen Steuerpolitik sind zum Jahresbeginn sowohl der Grundfreibetrag eines Erwachsenen von 7.834 Euro auf 8.004 Euro als auch die Freibeträge für Kinder von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht worden. Das sind richtige und notwendige Schritte gewesen, um gezielt Familien steuerlich zu entlasten.

Darüber hinaus gehende Maßnahmen zur steuerlichen Familienförderung sind in der gegenwärtig angespannten Haushaltssituation nicht angedacht und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble