Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
die Krankenversicherungsbeiträge sind nun voll steuerlich relevant geworden. Im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen, vergünstigen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder mit Zuschüssen zu Fitnesskursen, Wellness-Wochen einschließlich Familie etc..
Meine Frage: Ab wann kann ich als Versicherter einer privaten Krankenversicherung meine Wellness-Wochen, Fitnessstudiobeiträge etc. von meinem Einkommen bei der Ermittlung der Einkommensteuer abziehen? Die Beiträge der gesetzlichen Versicherten beinhalten diese Leistungen indirekt auch.
Oder anders gefragt, in Anbetracht der hohen Defizite der gesetzlichen Krankenkassen wäre doch eine schmerzlose Konsolidierung der o.g. Kosten sinnvoll oder was meinen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Becker