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Frage von Bernd V. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Bernd V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

warum sorgen Sie nicht dafür, daß leistungsloses Einkommen aus Kapitalvermögen ordentlich besteuert wird.

Um die "Kleinen" zu schonen wird der Freibetrag pro Person auf 5.000,- Euro angehoben. Von 5.000,- bis 10.000,- Euro ein linearer Steuersatz von 10 % bis zu 90% Spitzensteuersatz.

Das marodierende Kapital hat massiv negativen Einfluß auf Geldsystem und Realwirtschaft.

Das "Casino" ist daher durch Bankumstrukturierung von der Realwirtschaft abzukoppeln. Die Geschäftsbanken sollten rein staatlich, unter demokratischer Kontrolle sein.

Eine Abgeltungssteuer von 25 % ist doch ökonomischer Wahnsinn. Vor allem die Freibetragsgrenze von 800,- Euro schröpft die "Kleinen" und die großen Kapitaleigner kommen vor Lachen nicht in den Schlaf, mußten Sie doch früher fast das Doppelte zahlen.

Das wäre nur ein Teil von etlichen Maßnahmen die meines Erachtens nötig wären um wieder "Wasser unter den Kiel" zu bekommen.

mit freundlichen Grüßen
Bernd Vetterlein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vetterlein,

die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wurde durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde intensiv über Vor- und Nachteile der Einführung dieser Steuer diskutiert. Die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat sich dann für die Einführung dieser Steuer in einem demokratischen Verfahren entschieden.

Ziel der Abgeltungssteuer ist die Vereinfachung des Steuerrechts und die Verhinderung eines Transfers von Kapital ins Ausland. Durch das so genannte Veranlagungswahlrecht wird zudem vermieden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen überproportional hoch besteuert werden. Hierdurch kann der Steuerpflichtige die Einbeziehung seiner Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagungen beantragen.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer, die von den Kreditinstituten automatisch an den Fiskus abgeführt wird, ist zum einen eine spürbare Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes verbunden. Zum anderen wird damit eine größere Steuerehrlichkeit gefördert. So führte das zuvor bestehende System der Berücksichtigung im Rahmen der individuellen Einkommensteuer (als Kapitalertragssteuer) dazu, dass sehr viele Kapitalerträge nicht deklariert oder ins Ausland verschoben wurden.

Mit der Abgeltungssteuer wurden Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht und damit der zunehmenden Internationalisierung und Flüchtigkeit des Kapitals bzw. der Kapitalströme Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble