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Wolfgang Schäuble
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Frage von Helmut H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Helmut H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Minister,

im Rahmen des geplanten Ankaufes der Steuersünder-Daten erinnere ich Sie an folgende Fakten des Strafgesetzbuches:
Ich zitiere § 259 StGb,
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Herr Minster ich frage Sie,
Wie kann es sen, dass Gesetze nur noch Makulatur sind, weil für den Fiskus hier eine Gewinnspanne von mehreren tausend Prozent drin ist?
Warum ist die Regierung dieses Landes nicht in der Lage ist Ihre Ermittlungsbehörden mit dem entsprechenden Know-How und der erforderlichen Personalstärke auszurüsten?
Wie kann es sein,dass die deutsche Justiz mich für den selben Tatbestand bis zu fünf Jahre einsperren würde - wie selbstverständlich gegen die Gesetze verstößt, zu deren Durchsetzung sie eigentlich da ist ?
Können Sie mir das bitte erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Heckner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heckner,

zu diesem Thema habe ich bereits Herrn Rosenthal geschrieben. Auf die Antwort möchte ich Sie daher gern verweisen: http://abgeordnetenwatch.spiegel.de/dr_wolfgang_schaeuble-575-37919--f246084.html#q246084

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble