Frage an Wolfgang Schäuble von Harald B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wolgang Schäuble,
das Finanzministerium möchte ca für 2,5 Mio Euro gestohlene Daten mit Steuersündern kaufen.
Achtet der Staat nach der Zahlung auch darauf, daß diese Zahlung vom Empfänger auch versteuert wird, oder gibt es hier keine Gerechtigkeit und der Staat unterstützt die Vertuschung der Einnahme? Wenn der Staat solche Mittel anwendet, kann ich nur folgendes sagen:" Es ist etwas faul im Staate ........... . Dieses Zitat ist Ihnen bestimmt bekannt.
Ich bin nicht dafür, daß es Leute gibt, die Ihr Geld im Ausland vor der Finanzveranlagung in Sicherheit bringen. Aber wenn ein Ganove einen anderen Ganoven verrät, dazu illegale Mittel verwendet werden, hat dass noch lange nichts mit Staatsgerechtigkeit zu tun, sondern der Staat begibt sich auf das gleiche Niveau.
Auf Antwort wartend, einschließlich der Beurteilung Rechtsstaat verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
H.Bothe
Sehr geehrter Herr Bothe,
das Bundesministerium der Finanzen hat die mit dem Ankauf der Daten-CD verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen eingehend geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. Aufgrund dessen halte ich den Datenankauf durch das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Fall für rechtlich zulässig und aus Gründen der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung auch für geboten.
Staatliche Stellen führen in Fällen, in denen an Informanten Prämien gezahlt worden sind, einen pauschalen Einkommensteuerbetrag in Höhe von 10 % der Prämiensumme ab. Die Abführung eines pauschalen Steuerbetrags für die an Informanten gezahlten Vergütungen geht auf Vereinbarungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1963, zuletzt bestätigt im Jahr 1998, zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble