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Frage von Marion M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Marion M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Dr. Schäuble,

wieso erwägt Deutschland nicht eine erneute Steueramnestie?
Die aktuellen Steueramnestien in der Türkei und Italien führten zu erheblichen Steuereinnahmen. Vielleicht war die deutsche Steueramnestie zum damaligen Zeitpunkt einfach nur zu früh, um ein großer Erfolg zu werden.
Man muss darüber nachdenken, ob man solche angebotenen illegal beschafften Daten überhaupt erweben sollte. Ich bin der Meinung, dass eine Steueramnestie zum jetzigen Zeitpunkt, mit dem Hintergrund der aufgebauten Drohkulissen, der bessere sowie moralisch einwandfreiere Weg wäre.
Es würden mit Sicherheit mehr Deutsche Anleger, als auf der CD vorhanden, ihr Kapital aus den "Steueroasen" zurück führen und somit in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Und dies ohne riesigen Verwaltungsaufwand und die dadurch entstehenden Kosten. Und außerdem würden die guten Beziehungen zur Schweiz sowie 2,5 Millionen Steuergelder erhalten bleiben.
Aber warum Einfach, wenn es auch kompliziert geht!!!!

Mit freundlichen Grüßen
M.Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

jede Steueramnestie führt zwangsläufig zu einer relativen Schlechterstellung steuerehrlicher gegenüber der Begünstigung steuerunehrlicher Steuerpflichtiger. Sie bedarf deshalb vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes einer besonderen Rechtfertigung.

Das Strafbefreiungserklärungsgesetz - die letzte Steueramnestie in Deutschland - hatte zum Beispiel nicht zum Ziel, die Steuerhinterziehung zu belohnen. Dieses Gesetz sollte vielmehr einen Anreiz für eine freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit setzen. Dabei hatte der Gesetzgeber durch die enge Verzahnung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes mit dem neu geschaffenen Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7, § 93b AO, das parallel zu dem Auslaufen der Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes am 1. April 2005 in Kraft trat, bewusst eine Regelung geschaffen, die Steuerverkürzungen in der Zukunft erschweren und die Steuerehrlichkeit nachhaltig fördern sollte. Rechtfertigung für die Steueramnestie war die deutliche Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden nach Ablauf der Erklärungsfrist.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine vergleichbare Rechtfertigung für eine erneute Steueramnestie zu erkennen, zumal die Zahl der unter Geltung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes abgegebenen strafbefreienden Erklärungen deutlich geringer war als vielfach erwartet. Die aktuellen Presseberichte über strafbefreiende Selbstanzeigen aus Anlass drohender Tatentdeckung mithilfe gekaufter Daten belegen, dass mit § 371 der Abgabenordnung bereits eine ausreichende Möglichkeit besteht, unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu werden. Die Berichte belegen aber auch, dass nur eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos die Steuerehrlichkeit nachhaltig fördern kann. Bei Auslandssachverhalten setzt dies eine ausreichende Kooperation anderer Staaten voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble