Frage an Wolfgang Schäuble von Renate H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag, Herr Dr. Schäuble,
was tun Sie, um die direkte Einstellung von Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern und die Vermittlung über Zeitarbeitsfirmen zu verringern? Ich bitte um konkrete Antwort zu laufenden und geplanten Aktionen oder Anträgen.
Die Zeitarbeitsfirma lebt von der Unterbezahlung der indirekt beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem zu Tariflohn bezahlten Firmenstamm und schafft ARGE-Bedürftige (jetzt und später als Rentner). Welche Ansichten haben Sie zu diesem Problem?
Das Argument der möglichen Eingliederung bei späterer Übernahme ist dubios und irreal, d.h. äußerst unwahrscheinlich. Geben Sie es zu!
Wen kann man noch in dieser Angelegenheit ansprechen und aktivieren?
Sehr geehrte Frau Hahn,
die Zeitarbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument zum Aufbau und zur notwendigen Flexibilisierung von Beschäftigung. Zeitarbeit darf aber nicht zu einem Instrument von Beschäftigungswillkür verkommen. Diese neue Praxis einiger weniger Unternehmen ist nicht vereinbar mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und ihren Grundsätzen von gesamtwirtschaftlicher Verantwortung und innerbetrieblicher Partnerschaft. Gleichsam bringt das Verhalten einzelner das erfolgreiche Instrument Zeitarbeit und die inzwischen anerkannte Zeitarbeits-Branche in Verruf. Insgesamt schafft dies bei den Menschen Unsicherheit und schürt Ängste. Die Union setzt sich daher für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit ein.
In der Tat bietet die Zeitarbeit, wie kaum eine andere Branche, Arbeitslosen Chancen zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben. Insbesondere Arbeitslosen ohne formale Qualifikation gelingt es durch die Zeitarbeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Insgesamt finden bis zu 15 Prozent derjenigen, die neu eingestellt werden, über die Zeitarbeit den Weg in einen Betrieb.
Das sinnvolle und wirksame Instrument der Zeitarbeit wird von der weit überwiegenden Mehrheit der Unternehmen in diesem arbeitsmarktpolitisch richtig verstandenen Sinne angewendet. Dieser wichtige arbeitsintegrative Beitrag der Unternehmen darf nicht in Frage gestellt werden durch rechtlich zweifelhafte Konstruktionen einzelner Unternehmen, die im Wege von Kostensenkungsprogrammen versuchen, vor allem tariflich vergütete Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen "auszulagern".
Auch die Sozialpartner distanzieren sich von diesen Konstruktionen unternehmensinterner Zeitarbeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich daher für gesetzliche Änderungen stark machen, die den Schutz für Arbeitnehmer in Unternehmen verbessern und mehr Rechtssicherheit für die Zeitarbeit schaffen. Zwischen verbundenen Unternehmen darf eine Abweichung vom Gleichstellungsgebot zuungunsten des Leiharbeitnehmers grundsätzlich nicht in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble