Frage an Wolfgang Schäuble von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schäuble,
zuletzte arbeitete ich für einen Bruttolohn von 1014,00 Euro. Ich zahlte 7 4,18 Euro Krankenversicherung und 11,50 Euro Pflegeversicherung.
Mein Arbeitgeber ähnlich macht zusammen ca. 170,00 Euro.
Nun habe ich mich entschloßen meine nebenberufliches Dienstleistungsgewerbe haupt beruflich zu betreiben. Aus bestimmten Gründen muß ich in der GKV bleiben.
Als ich mich dort als freiwilliges selbständig weiter versicherte erlebte ich einen unglaublichen Schock.
Der Gesetzgeber verlangt: von meinem geschätzten Gewinn ! VOR ! Steuer KV + PV zusammen 17,1 %, vom Existenzgründungszuschuß ( Arbeitslosengeld ca 290,00 Euro + 300,00 Euro ) 17,1 %, von eingehenden Zinsen 17,1 % und sogar, wenn ich mir ´nen MINiJOB suche ( der pauschal besteuert wird ) 2,2 % PV
In meinem Fall etwa 400,00 Euro!
Ich bin verpflichtet meinen Steuerbescheid einzureichen und gegebnenfalls Beiträge nach zu zahlen , falls ich mehr ! VOR ! Steuer einnehmen werde, als ich jetzt schätze ( hoffe ).
Können Sie mir bitte erklären, weshalb ein Existenzgründer in Deutschland mehr als den doppelten Beitrag einer angestellten Person mit ähnlichem Einkommen zahlen muß,
außerdem sogar Beiträge auf Einnahmen wie Zinsen oder Minijob fällig werden?
Warum Krankenkassenkosten den Gewinn nicht schmälern,nicht als Betriebskosten eingesetzt werden dürfen?
Will Der Gesetzgeber Existensgründungen verhindern?
Oder weshalb bleibt nicht mal das steuerfreie Existenzminimum außen vor?
Brauchen Existenzgründer kein Geld zum Leben?
Was denkt sich ein Gesetzgeber bei solchen Forderungen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schuster