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Frage von Johannes S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Johannes S. bezüglich Finanzen

Herr Dr. Schäuble,

schon lange ist die MWSt bei Windeln für Kinder (wohl auch für ältere Menschen mit Inkontinenz) in der Diskussion Es werden statt 19 % die Senkung auf 7 % gefordert.

Blumenkäufer und Tierfutterkäufer brauchen nur 7 % zu zahlen!!
Blumen und Tiere sind der Regierung also wichtiger als Kinder!!!

Es ist schon peinlich, dass immer geredet wird etwas für Kinder zu tun, aber selbst bei dieser einfachen Steueränderung geschieht nichts!!

Also: Wann wird der Steuersatz für Windeln denn nun endlich auf 7 % gesenkt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schröer,

die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Windeln ist EG-rechtlich nicht zulässig.

Die Mitgliedstaaten können neben dem Mehrwertsteuer-Normalsatz nach Artikel 98 Abs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden. Gemäß Artikel 98 Abs. 2 MwStSystRL sind die ermäßigten Steuersätze nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III zur MwStSystRL genannten Kategorien anwendbar. Eine generelle Möglichkeit, für "Kinderprodukte" einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, sieht Anhang III nicht vor. Insbesondere gilt die durch das Gemeinschaftsrecht eingeräumte Möglichkeit der Steuerermäßigung nicht für Kinderbekleidung, Windeln und Spielzeug.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble