Frage von Harald M. • 20.11.2009
Frage an Wolfgang Schäuble von Harald M. bezüglich Finanzen
Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem
Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist
es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung
wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e )
Ausnahmen in Grenzregionen.
Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Gruss
Mühlhaus
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU