Frage an Wolfgang Schäuble von Stefan B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
im Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll das Kindergeld um 20,-- EUR pro Kind steigen. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag erhöht. Hiervon betroffen ist auch das sächliche Existenzminimum des Kindes. Da diese Erhöhung direkte Auswirkungen auf die Höhe des für Kinder zu zahlenden Mindestunterhalts hat (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB), stellt sich für mich als Mitarbeiter eines großen Jugendamtes die Frage, wann mit der Verkündung des Gesetzes gerechnet werden kann? Da für die Jugedämter in Deutschland eine sehr umfangreiche Umstellungsarbeit zu leisten ist, wäre eine Umsetzung rechtzeitig zum 01.01.2010 nur möglich, wenn das Gesetz spätestens Mitte Dezember verkündet würde. Nach den derzeitig vorliegenden Zahlen würde sich der Unterhalt in den 3 Altersstufen um 26/32/39 EUR erhöhen. Ist in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Selbstbehalts für die Unterhaltspflichtuigen im Gespräch?
Gleichzeitig ist im Koaltitionsvertrag eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses auf 14 Jahre angedacht. Ändert sich hier auch die maximale Dauer des Unterhaltsvorschusses (bisher 6 Jahre)?
Was ist in diesem Zusammenhang mit Entbürokratisierung gemeint? Sollen die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz auch schon zum 01.01.2010 kommen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Böhler
Sehr geehrter Herr Böhler,
die Zuständigkeit für das Unterhaltsvorschussgesetz liegt beim Bundesfamilienministerium. Ich möchte Sie daher bitten, sich diesbezüglich dorthin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble