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Frage von Thomas B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Finanzminister Schäuble,

in den Koalitionsverhandlungen geht/ging es im Wesentlichen um Geld und einen stabilen Haushalt. Soweit Steuererleichterungen für die Masse der Bevölkerung möglich gemacht werden sollen, wird man nicht umhin kommen, über die Abschaffung langjähriger Privilegien nachzudenken.

Stehen die Fragen nach einer Besteuerung aller Brennstoffe (Uran wird als einziger Brennstoff nicht besteuert - entgangene Einnahmen jährlich 1,63 Milliarden €), Besteuerung von Rückstellungen der Atomindustrie, europa-angeglichene Besteuerung bspw. von gemeinnützigen Familienstiftungen auf der Tageordnung?

Warum wird Kindergeld an alle ausgezahlt? Es ist eine soziale Leistung des Staates, die eigentlich nur an Bedürftige geleistet werden sollte.

Es gibt sicher viele weitere Bereiche, in denen Milliarden eingespart (Steuergeschenke) oder generiert werden könnten, ohne dass im Ergebnis die Allgemeinheit belastet wird.

Für eine Rückantwort bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bandl,

die neue Bundesregierung steht für eine Steuerpolitik, die die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Gleichzeitig brauchen wir eine Steuerpolitik, die für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen schafft, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung ihre starke Stellung ermöglicht.

Die Bürger empfinden aber nicht nur die Höhe der Steuer- und Abgabenlast als demotivierend, sondern auch die Kompliziertheit und Unklarheit des deutschen
Steuerrechts. Deshalb hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Steuern einfach, niedrig und gerecht sein müssen. Ein Punkt dabei ist auch der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht. Die entsprechenden Maßnahmen werden schrittweise in dieser Legislaturperiode umgesetzt.

Zu Ihrer Frage bezüglich des Kindergeldes: Nach der verfassungsrechtlich vorgegebenen Rechtslage muss bei der Besteuerung der Eltern in jeder Einkommenshöhe ein Betrag in Höhe des Existenzminimums ihrer Kinder steuerfrei belassen werden, weil Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern generell finanziell weniger leistungsfähig sind als Personen ohne Kinder mit gleich hohem Einkommen. Dies kann sichergestellt werden durch einen entsprechend hohen Kinderfreibetrag (der das zu versteuernde Einkommen verringert) oder durch Kindergeld. Steuerbelasteten Eltern wird durch das Kindergeld zuviel erhobene Steuer zurück gegeben. Ohne diesen Ausgleich wäre die Besteuerung verfassungswidrig. Soweit das Kindergeld zur Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familien, und zwar vornehmlich der Familien im unteren Einkommensbereich und mit mehreren Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
Bundesminister der Finanzen