Frage an Wolfgang Schäuble von Dieter K. bezüglich Finanzen
Die Mehrwertsteuer für Straßenverkauf liegt bei 7%, für Gastronomie innen bei 19%.
Die Produkte kosten aber bei Mc Donalds und Co immer gleich viel. Die Differenz von 12% steckt sich der Betreiber ein. Eisläden, Döner / Bäckereien dto.
In wie weit der Umsatz regulär gebucht wird, ist ausserdem kaum nachzuweisen.
Das soll nach Pressemeldungen ca. 400 Mill Euro / Jahr bringen. Ich halte das Steuerpotential für deutlich höher.
Ist vorgesehen, diese völlig unlogische Regelung zu verbessern?
Beispiel :
alle Läden mit Ausser Haus Verkauf zahlen 19%?
Preisauszeichnungspflicht mit MWST / innen / aussen?
Sehr geehrter Herr Käthner,
Lieferungen von Lebensmitteln unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Nach den europarechtlichen Vorgaben sind sonstige Leistungen von dieser Begünstigung ausgeschlossen, auch wenn ein Teil dieser Leistungen in der Abgabe von Lebensmitteln besteht. Eine dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegende sonstige Leistung liegt vor, wenn der leistende Unternehmer neben der Abgabe von Lebensmitteln Dienstleistungen erbringt, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind und diese Dienstleistungselemente das Lieferelement qualitativ überwiegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble