Frage an Wolfgang Schäuble von Günter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr . Schäuble !
meine Frage an Sie:
Was halten Sie davon das Grundgesetzt zu ändern und die Todesstrafe hier in BRD als verbrechensbekämpfende Abschreckung wiedereinzuführen, deren Durchführung allerdings - sollte es eindeutig durch DNA-Vergleich feststehen, dass einer eine Tat begangen hat, nicht in Notwehr - zur Anwendungen kommen würde?
Mit freundlichen Grpßen
Günter Dillikrath
Sehr geehrter Herr Dillikrath,
Artikel 102 des Grundgesetzes erklärt die Todesstrafe für abgeschafft. Diese Vorschrift stellt zum einen eine Reaktion auf den Missbrauch der Todesstrafe durch das nationalsozialistische Regime dar, betont daneben aber auch den besonderen Wert des Lebens eines Menschen.
Deshalb kommt es nicht darauf an, dass eine Abschaffung der Todesstrafe nicht deshalb erfolgt ist, weil ihre Verhängung und Vollstreckung möglicherweise aufgrund eines unzutreffenden Urteils vorgenommen werden könnte. Insofern spielt es auch keine Rolle, ob man die Todesstrafe etwa nur, wie von Ihnen vorgeschlagen, auf durch die DNA-Analyse "gesicherte" Urteile beschränken würde.
Das Verbot der Todesstrafe halte ich daher nach wie vor für zwingend und richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble