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Frage von Kenneth S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

erneut wende ich mich an Sie mit einer Frage zum Waffenrecht.
Auch wenn die verdachtsunabhängige Kontrolle (Nachschau) bei Waffenbesitzern sache der Länder ist, würde mich interessieren, ob es Sinn dieser Kontrolle ist, sie von Personen durchführen zu lassen, die keine Sachkunde besitzen, wie die Stellenanzeige der Arbeitsagentur für den Raum Heidelberg ausgeschrieben ist.

Ich als Waffenbesitzer und Sportschütze frage ich wirklich, ob auf diese art und weise, der Datenschutz zu 100% garantiert werden kann. Immerhin geht es bei diesen Kontrollen um sehr sensible Daten und Informationen.
Hinzu käme, dass wir als Waffenbesitzer unseren Waffenschrank bei einer Kontrolle ggf. einer nicht Sachkundigen Person öffnen müssten.

Verspricht man sich hierbei etwa mehr Sicherheit?

Quelle:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s1&benc=B3V3SX5QPrdiV8v6ogeNgBGTsMgocu%2FxDtFuffsrv9uq0GdjAEoBfA%3D%3D&benc=R4MA4lql2qYjk0HEjSXfQooMXTTwFBL93Dzh4EFBJ3GH1WB9qR2OH5i41Ms3zAMIB%2BN8nMRwsv0%3D&benc=djxLjxDBNk%2BROd3oz%2Bu6W0OQPZjp5BzqffCykp9qv%2BJjn%2FEs8vXEhg%3D%3D

Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Smith,

ich gehe davon aus, dass die Länder, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, qualifiziertes Personal einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble