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Frage von Michael van der M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael van der M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht über die Arbeitsagentur 400 Euro Jobber für die Durchführung der verdachtsunabhängien Kontrollen n ach §36 Waffengesetz.

Sie haben ausgeführt, das nur die Waffenrechtlich zuständigen Behörden diese Kontrollen durchführen.

Ich habe folgende Fragen:

1.) Wie garantieren Sie, das diese Teilzeitkräfte fachkundig sind?
2.) Wie garantieren Sie die Zuverlässigkeit dieser Kontrolluere
3.) Wie rechtfertigen Sie die hoheitliche Tätigkeit in einem sensiblen Bereich mit Teilzeitkräften
4.) Wie garantieren Sie, das nicht die organisierte Kriminalität Bewerber einschleust, um darüber Dtaen zu sammlen, wo sich ein Einbruch zum Waffendiebstahl lohnt
5.) Wie garanntieren Sie, das diese Kontrolleure ihre 400 Euro nicht durch ihr Wissen um Art der Waffen, Adressen und örtlichen Gegebenheiten zur Gehaltsverbesserung an Interssierte Meistbietende verkaufen?
6.) Wie stehen Sie zu der Forderung, dem wahlberechtigen Bürger als Ihrem Souverän uneingeschränkten Zugriff verdachtsunabhängig und angekündigt auf Ihre Einkommensverhältnisse gewähren zu müssen, da Politker wie z.B. in Köln bei der Müllverbrennung sich nicht gesetzeskonform verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr van der Meulen,

da die Länder für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, müssten Sie sich wegen einer vertieften Beantwortung Ihrer Fragen an das von Ihnen erwähnte Landratsamt bzw. das betroffene Landesinnenministerium wenden. Ich muss davon ausgehen, dass diese Kontrollen durch sachkundiges Personal vorgenommen werden und die zuständigen Behörden eine entsprechende Qualifizierung sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble