Frage von Kastor H. • 25.09.2009
Frage an Wolfgang Schäuble von Kastor H. bezüglich Innere Sicherheit
Ich besitze aus einer Wohnungsauflösung ein Jagdgewehr ohne Waffenschein und Schloss.
Kann ich die Waffe als Deko-Waffe weiterhin behalten,oder muß sie bei der Polizei zur Vernichtung abliefern? Sie ist nicht funktionstüchtig!
Für eine kurze Auskunft wäre ich dankbar.
MfG
K.Hirt
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU