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Frage von Peter J. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Peter J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schäuble!

Nach dem tragischen Vorfall in der Münchener S-Bahn, wobei ein bedauernswerter Helfer mit Zivilcourage erschlagen wurde, werden nicht nur in den Medien sondern auch in der Poltik Aufrufe zur Zivilcourage laut. Hr. Dominik B., ist bei weitem kein Einzelfall in Bezug auf Einschreiter zugunsten ihrer Mitmenschen, wie der Fall des Peter M. zeigt.

http://www.abendzeitung.de/muenchen/134078

Aufrufe zur Zivilcourage gibt es auch auf offiziellen internetseiten der deutschen Polizei. ZB. der "Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes für mehr Zivilcourage" welche seit längerer Zeit im Internet zu lesen ist und möglicherweise eine der Ursachen für die Motivation und in weiterer Folge den Tod von Dominik Brunner war. Diese Seite könnte die letzte gewesen sein, die Hr. Brunner zuvor nach gelesen hat.

http://www.aktion-tu-was.de

Es wird unter der Überschrift "ich helfe, ohne mich selbst in gefahr zu bringen - gefahrlos handeln" folgende Situation in den Raum gestellt und hierbei wie folgt aufgerufen:

"Es gibt Situationen, in denen die Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit sind. Wegsehen oder weglaufen aber ist keine Lösung: Suchen Sie Mitstreiter und verständigen Sie umgehend die Polizei. Stellen Sie sich zwischen Täter und Opfer und bieten Sie Ihre Hilfe an. Greifen Sie ein ... "

Dies ist genau das was das bedauernswerte Opfer von München getan hat. Es wurde mittlerweile auch von Experten der Polizei bestätigt, dass er "alles richtig gemacht habe".
In diesen Appellen werden Personen mit vollkommen untauglichen und unbrauchbaren Mitteln in Gefahrensituationen gebracht, aus denen sie nicht mehr herauskommen können.

Meine Frage:
Wer haftet im schadenersatzrechtlichen Sinn für diese Aufrufe, welche den Anspruch und den Eindruck erwecken, von Sachverständigen Personen verfasst worden zu sein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Janosevic,

das Verbrechen in München-Solln bestürzt uns alle zutiefst. Dominik Brunner, der vier Jugendliche beschützen wollte, hat seine Hilfe mit dem Leben bezahlt. Es wäre aber fatal, wenn aus dieser Gewalttat gegen einen Bürger, der Zivilcourage gezeigt hat, die falschen Schlüsse gezogen würden.

Hinsehen statt Wegschauen muss weiterhin das Gebot sein. Zivilcourage ist auch künftig gefordert - von uns allen. Gefordert ist nicht Heldentum. Oft genügt es schon, das Handy zu benutzen und Hilfe zu holen oder andere um Unterstützung zu bitten. Schon heute schreiten Menschen immer wieder couragiert und beherzt in brenzligen Situationen ein. Damit verhindern sie Schlimmeres oder tragen entscheidend dazu bei, eine Tat aufzuklären. Ihnen gebührt mein ganzer Respekt.

Das Ziel der von Ihnen angesprochenen Kampagnen ist es, innerhalb der Bevölkerung den Gedanken der Solidarität und des Helfens zu fördern, ohne dass sich die Bürger dabei selbst in Gefahr bringen. Die Kampagnen zielen aber auch darauf ab, das Zeugenverhalten zu fördern. Ohne ihre Mithilfe wäre die polizeiliche Aufklärung von Straftaten oft kaum möglich, denn gerade Delikte der Straßenkriminalität wie Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Diebstahl ereignen sich häufig unter den Augen der Öffentlichkeit.

An dieser Stelle will ich aber auch betonen, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, in Gefahrensituationen einzugreifen. So stellt § 323c des deutschen Strafgesetzbuches die Verletzung dieser Hilfspflicht bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr unter Strafe. Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem wurde durch das Opferentschädigungsgesetz eine spezielle soziale Absicherung für Opfer von Gewalttaten geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble