Portrait von Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Schäuble zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kenneth S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Kenneth S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

vielen dank für Ihre schnelle
Antwort.

Ihren Ausführungen zufolge, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zielen auf die Erforderlickeit ab, die Ursachen für die Gewaltbereitschaft zu ergründen und entsprechend entgegenzutreten.
Das empfinde ich als genau den richtgen Weg, muss aber direkt die Gegenfrage an Sie stellen, wie diese Meinung mit dem Verhalten und der Forderung nach einem schärferen Waffenrecht nach dem Schulamoklauf in Winnenden zusammenpaßt, wo eben nicht auf die Ermittlungsergebnisse der Behörden gewartet wurde und nicht erstmal der Hintergrund der Tat und das Umfeld des Täters hinzugezogen wurde.
Das Waffengesetz wurde in einem reinen Schnellschuss vollkommen überhastet verschärft.

Können Sie mir bitte erklären, warum bei Straftaten wie die in München, die im Laufe der Jahre wesentlich häufiger auftreten als ein Schulamoklauf auftritt, die Gesetze nicht verändert oder verschärft werden, aber sobald es um Sportschützen geht, sofort und überhastet die Gesetzeslage in Frage gestellt und im Eilverfahren die Gesetze verschärft werden?

Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Smith,

eine übereilte Reaktion des Gesetzgebers auf die Ereignisse in Winnenden hat es nicht gegeben. Unmittelbar nach dem Amoklauf hatte ich angemahnt, zunächst zu prüfen, ob das bereits strenge Waffenrecht erneut überprüft werden müsse. Daher wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Regelungsbedarf feststellte, woraufhin der folgende Gesetzentwurf der Bundesregierung nach intensiver Erörterung in den parlamentarischen Gremien vom Bundestag verabschiedet wurde.

Über Einzelheiten habe ich in diesem Forum wiederholt berichtet und klargestellt, dass Sportschützen oder Jäger keinesfalls unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sie können gerne auf der Internetseite www.bmi.bund.de weitere Informationen zur Anpassung des Waffenrechts beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble