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Frage von Dunja B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dunja B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich habe eine Frage zu den Sicherheitsvorkehrungen in unseren Wahllokalen. Gemeint sind hier nicht die vielen teuren Installationen und Sicherheitsdienste, die wir auch ihnen zu verdanken haben. Von denen ist bei Wahlen in Deutschland seltsamer-, doch erfreulicherweise mal nichts zu sehen.

Es geht um das kleinste, scheinbar unwichtige Utensil, den Stift zum mächtigen Kreuzchen. Es ist kein spezieller offizieller Stift, nicht einmal ein stinknormaler Kugelschreiber. Es ist ein Bleistift, nicht dokumentenecht und gut auszuradieren !

Ich habe früher nicht darauf geachtet, aber in den letzten 10 Jahren ist es mir immer wieder unangenehm aufgefallen. Schließlich wird es doch schon ewig (mind. 30 Jahre) auf allen Formularen im Rathaus schriftlich verlangt , daß mit dokumentenechten Stiften geschrieben wird !

Diese Naivität im Ablauf unserer Wahlen grenzt sogar an Fahrlässigkeit. Im Alltag müssen wir uns mit High Tech Security abfinden und dann wird bei den wichtigen und zu seltenen Wahlen nur der Wahlschein angenommen und überprüft, ob der auf der Liste steht.
Es wird sogar darauf hingewiesen und nicht nachgeschaut, wenn der Ausweis mit dem Wahlschein vorgelegt wird.
Diese ehrenamtlich arbeitenden Wahlhelfer sind eigentlich immer grundehrliche, engagierte Mitmenschen.
Sie haben sich diesen seltsam dörflich anmutenden, unzureichenden Ablauf des Wahlvorgangs auch nicht ausgedacht, dies ist scheinbar einmal von zu wählenden Politikern beschlossen worden und ist klare Regelung.
Der Wähler sollte sich ausweisen und ein zulässiger Stift muss drin sein. Auch angesichts meiner Erinnerung an Geschehnisse in bundesdeutschen Altenheimen, anscheinend hatten bewusstlose Bewohner gewählt, möchte ich hier eine Änderung dringendst anmahnen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0%2C1518%2C568583%2C00.html

Ich würde hier gerne grad Ihre Antwort lesen, da Sie der stark sicherheitsorientierte Minister in unserem Land sind.
Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bals,

auch bei der Regelung des Wahlvorgangs halte ich es mit dem Grundsatz "So viel Sicherheit wie nötig, so viel Freiheit wie möglich".

In der Bundeswahlordnung des Bundesinnenministeriums haben wir daher geregelt, dass sich der Wähler "auf Verlangen" des Wahlvorstandes ausweisen muss (§ 56 Abs. 3). Dies eröffnet dem Wahlvorstand die Möglichkeit, immer dann die Identität des Wählers zu überprüfen, wenn er Zweifel daran hat. Ich sehe keinen Sinn in einer allgemeinen Ausweispflicht für alle Wähler. Sie würde dazu führen, dass selbst ein dem Wahlvorstand persönlich Bekannter sich ausweisen müsste und, sofern er kein Ausweisdokument dabei hat, seine Stimme nicht abgeben könnte. Gerade im ländlichen Raum, wo man doch eher viele seiner Nachbarn kennt, wäre das in etlichen Fällen purer Formalismus.

Die Verwendung eines dokumentensicheren Stifts zum Kennzeichnen des Stimmzettels halte ich ebenfalls nicht für zwingend. Die Wahl ist in Deutschland ein öffentlicher Vorgang (§ 31 Bundeswahlgesetz, § 54 Bundeswahlordnung). Jedermann kann die Wahlhandlung und die Stimmenauszählung im Wahllokal beobachten. Das Ausradieren einer Markierung auf einem Stimmzettel dürfte doch zu auffällig sein, als dass es nicht bemerkt würde. Andererseits ist es auch bei einem dokumentensicheren Stift theoretisch möglich, durch Streichung von Markierungen oder eine nachträglich herbeigeführte Ungültigkeit einen Stimmzettel zu manipulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble