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Frage von Thomas S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

mit gewissem Entsetzen sah ich in der letzten Sendung Frontal21, wie hemmungslos offen sich ein Aufmarsch der Neonazi-Szene präsentierte und wie ohnmächtig dagegen demonstrierende Bürger dastanden.

Im Verfassungsschutzbericht sowie in div. Medien wird das Internet als ein zentrales Medium der rechten Szene als quasi "rechtsfreier Raum" herausgestellt.

M.E. wäre es sinnvoll, die vielen agierenden rechten Internetseiten herauszufischen und nach ihrer Überprüfung und Einstufung als verfassungsfeindlich abzuschalten. Darüberhinaus versuchen m.E. Mitglider der rechten Szene Themen aufzugreifen, die von den demokratischen Parteien nicht bedient werden, um sich so Zugang zur gesellschaftlichen Mitte zu verschaffen.

Vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte empfinde ich dies als erschreckend.

Ist ein deutlich konsequenteres Vorgehen gegen die NPD, gegen neofaschistische Aufmärsche sowie gegen neofaschistische Internetseiten geplant? Gibt es derzeit eine behördliche Plattform, mithilfe derer man überprüfen kann ob ein Forenbetreiber mit auffälligen agressiven Positionen möglicherweise der rechten Szene angehört?

Im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

das Internet hat sich - wie Sie zu Recht feststellen - in den vergangenen Jahren auch für Rechtsextremisten zunehmend zu einer Kommunikationsplattform entwickelt, über die sie ihre Propaganda bundes- und weltweit verbreiten können. Der Staat sieht dem jedoch nicht tatenlos zu. Das Internet ist gerade kein, auch nicht quasi "rechtsfreier Raum". Einschlägige Tatbestände wie Volksverhetzung, das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder das Verwenden ihrer Kennzeichen sind natürlich auch im Internet strafbar. Das gilt auch im Falle der Verknüpfung zu Internetseiten mit derartigen strafrechtlich relevanten Inhalten. Auch Anbietern von Internet-Diensten kann nach dem Telemediengesetz die Beseitigung oder Verhinderung rechtswidriger Inhalte aufgegeben werden, was auch in der Praxis bei in Deutschland ansässigen Internetdienstleistern regelmäßig funktioniert.

Probleme im Bereich einer wirksamen Strafverfolgung können sich dadurch ergeben, dass die Täter häufig nicht von Deutschland aus vorgehen, sondern im Ausland Inhalte in das Internet einstellen, die hier illegal sind und von hier aus abgerufen werden können. In diesen Fällen muss die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts in jedem Einzelfall geprüft werden.

Eine behördliche Plattform, mit deren Hilfe man nach Ihrer Vorstellung überprüfen kann, ob ein Forenbetreiber mit auffälligen aggressiven Positionen möglicherweise der rechten Szene angehört, gibt es bislang nicht. Wegen der Schnelllebigkeit des Internets wäre eine solche Seite auch schwerlich zu pflegen. Sachdienliche Hinweise erhalten Sie jedoch beispielsweise unter www.jugendschutz.net.

Neben dem konsequenten Vorgehen gegen politisch motivierte Straftaten und der intensiven politischen Aufklärung durch staatliche und gesellschaftliche Instanzen spielen vor Allem die Zivilgesellschaft und ihre permanente Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor Ort eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Bundesregierung unterstützt intensiv die vielfältigen Aktivitäten zu dessen Bekämpfung. Engagierte Bürger wie Sie können sie dabei unterstützen.

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus auf internationaler Ebene zu verbessern und noch effektiver zu gestalten, ist mir ein wichtiges Anliegen. Deutschland wird sich daher auch weiterhin in den zuständigen internationalen Gremien für eine effiziente Verfolgung rassistischer Propaganda im Internet einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble