Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr BM Dr. Schäuble,
der gesetzgeberische Prozess zum Zugangserschwerungsgesetz, angestoßen durch Frau Dr. von der Leyen, ist ja nun in vollem Gange.
Meine Frage diesbezüglich:
Ist es möglich, auch Gesetze ähnlicher Art auf den Weg zu bringen, der bspw. den Zugang zu rechtsextremen, linksextremen, religiös-extremistischen, antisemitistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden und anderen in unserer Gesellschaft nicht gewünschten Inhalten zu sperren?
Wenn so etwas für Kinderpornografie möglich ist, sollte das doch auch für weitere "schädliche" und unrechtmäßige Inhalte durchsetzbar sein, insbesondere wenn diese Inhalte gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
Meinen Sie nicht, dass das Zugangserschwerungsgesetz dahingehend allgemeiner formuliert werden sollte?
Hochachtungsvoll