Frage an Wolfgang Schäuble von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.08 ist das "negative Stimmgewicht" verfassungswidrig. Dennoch will der Bundestag das geltende Wahlrecht vor der nächsten Bundestagswahl am 27.09.09 nicht ändern (vgl. http://www.wahlrecht.de/news/2009/09.htm ). Das tat er in seiner 231. Plenarsitzung am 03.07.2009.
Heißt es dann, daß aufgrund dieser parlamentarischen Weigerung, sich nach dem Recht zu richten, die kommende Bundestagswahl allein aus diesem Grund anfechtbar ist?
Der Präsident des Bundestages verhielt sich zu dieser Frage „neutral“ bzw. „nicht parrteiergreifend“, indem er den Antrag der Grünen auf verfassungsfreundlichere Wahlrechtsänderung unter BT-Drs. 16/11885 weder mit Ja noch Nein gestimmt hat (vgl. BT-Drs. 16/231, Plenarprotokoll vom 03.07.09, S. 26166 D), während Bundeskanzlerin Merkel an der Abstimmung im Plenum nicht teilgenommen hat.
Ein Jahr zuvor hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für nicht rechtens erklärt, und genau ein Jahr später lehnte der Bundestag das verfassungskonformere Wahlrecht zur Bundestagswahl mit über 2/3-Mehrheit entschieden ab. Dieses Verhalten ist für mich kaum nachvollziehbar. Fühlen sich die Abgeordneten an die verfassungsmäßige Ordnung überhaupt gebunden? Denn ich hätte es mir eher gewünscht, daß die Abgeordneten in ihrer überwiegenden Mehrheit die Verfassung und ihre Ordnung nicht so radikal und fundamental in Frage stellen würden. Ich verstehe diese Politiker nicht.
Für eine qualifizierte Antwort meiner Frage wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud