Frage an Wolfgang Schäuble von Hans K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schäuble,
wenn ich Ihrer Antwort vom 30.07.09 folge, ist die DDR der Bundesrepublik Deutschland am 03. Oktober 1990 beigetreten und die Bundesrepublik ist dadurch um das Gebiet der ehm. DDR größer geworden und durch den 2+4 Vertrag ist dann die Bundesrepublik Deutschland souverän geworden. Das würde ja heißen, wir sind seid 1990, der souveräne Staat Bundesrepublik Deutschland. Ich verstehe aber nicht, wieso dann bei den Vereinten Nationen, nach der Wiedervereinigung, Deutschland Mitglied ist und nicht wie bis dahin die souveräne Bundesrepublik Deutschland. http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=4116&Itemid=41
Wenn ich mir unsere Verfassung ansehe, dann ist es die Verfassung des Staates Bundesrepublik Deutschland, ( früher das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ), deren Staatsbürger ich ja auch bin. Weiter verstehe ich nicht, bei der Bundeszentrale für politische Bildung, lese ich wiederum, der Staat Deutschland verfügt im Gegensatz zur BRD und der DDR über die volle Souveränität. Jetzt sieht es aber so aus, als bin ich Staatsbürger des Staates Deutschland, wie er bei den Vereinten Nationen geführt wird. Was ist denn nun richtig ?
http://www.bpb.de/wissen/02845404933227706162665797817421,1,0,Deutschland_und_die_UNO.html#footer
Mit freundlichen Grüßen
H. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
die Bundesrepublik Deutschland war bereits vor der Wiedervereinigung ein von der Staatengemeinschaft anerkannter Staat mit allen Rechten und Pflichten. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag führte zur Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Durch diesen Vertrag erlangte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Bei der Bezeichnung von Staaten ist grundsätzlich zwischen der Kurzform und der vollständigen Form zu differenzieren. Der ganze Staatsname unseres Landes lautet Bundesrepublik Deutschland; Deutschland ist demgegenüber lediglich die Kurzform. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf das vom Auswärtigen Amt herausgegebene Verzeichnis der Staatennamen hinweisen ( http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Terminologie/Staatennam en.pdf ). Hier finden Sie jeweils die Kurzform sowie die vollständige Fassung der Namen aller Staaten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble