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Frage von Hagen B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Hagen B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Trotzdem blieb eine entscheidende Frage leider unbeantwortet, deshalb fomuliere ich diese nochmal neu.

Ist es nach Ihrem heutigen Erkenntnisstand notwendig, für Sie bzw. Ihren Nachfolger als Bundesinnenminister, auf Grund der Terrorbedrohung weitere Grundrechte, zur Erhöhung der Sicherheit, einzuschränken?

Muss damit möglicherweise vor der Bundestagswahl gerechnet werden (Hinweise auf Anschläge zur Bundestagswahl) oder reichen die heute bereits vorhanden Möglichkeiten zur Überwachung von Bürgern / Verdächtigen aus?

Und noch eine abschließende Frage: Ab wann ist, Ihrer Meinung nach, das Maß an Sicherheit erreicht welches noch die Freiheit eines jeden Bürgers gewährleistet und ab wann ist die Freiheit / Selbstbestimmung durch Überwachung bedroht bzw. zerstört?

Mit freundlichen Grüßen
Hagen Betz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Betz,

Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Freiheit und Sicherheit bedingen sich und stehen nicht unvereinbar gegenüber.

Während meiner Amtszeit wurden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um der uns bekannten Bedrohung entgegenzutreten. Wir mussten beispielsweise auf die technische Entwicklung eingehen (Stichwort: Onlinedurchsuchung) und diese Maßnahme wurde - wie alle anderen Maßnahmen auch - selbstverständlich eingehend geprüft, ob sie verhältnismäßig ist und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die öffentliche Aufregung um die Onlinedurchsuchung stand jedoch in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Reichweite der Maßnahme.
So sollte lediglich eine klare Rechtsgrundlage für einen Eingriff des Bundeskriminalamts gegenüber konkreten Terrorismusverdächtigen geschaffen werden, die das Medium Internet verstärkt nutzen - eine Maßnahme, die schätzungsweise jährlich nicht mehr als ein Dutzend Mal in ganz Deutschland - und das nur nach richterlicher Prüfung im Einzelfall - zum Einsatz kommen wird.

Wir leben in einem vergleichsweise sehr sicheren Land und haben nach jetzigem Kenntnisstand ein geeignetes Instrumentarium, um auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu reagieren. Diese Sicherheit ist nicht selbstverständlich, sondern muss immer wieder erarbeitet werden. Ich kann nicht ausschließen, dass sich zukünftig die Bedrohungslage - z.B. durch die drohende Nutzung anderer Tatmittel - ändert und auch weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf entsteht.

Sie können jedenfalls versichert sein, dass in Fortführung meiner Politik Deutschland eine freiheitliche Demokratie bleibt, in dem die Grundrechte aller vom Staat umfassend geschätzt und respektiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble