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Frage von Brian K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Brian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble,

die vermeintliche terroristische Bedrohung führte in den vergangenen Jahren zur Verabschiedung/Einbringung zahlreicher Gesetze zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Es ergibt sich eine Win-win-Situation: führen die Maßnahmen zum Erfolg, waren sie geeignet und werden ausgebaut. Führen sie nicht zum Erfolg, waren sie nicht geeignet und werden ausgebaut.
In der Öffentlichkeit wurde häufig Kritik laut, diese würden die Bürgerrechte unverhältnismäßig einschränken. Bitte beschreiben Sie einmal ein Szenario, in dem ein "Rückbau" dieser Gesetze aus Ihrer Sicht möglich ist. Vielen Dank.

Viele Grüße
Brian Kohn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kohn,

leider ist die Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik durch den islamistischen Terrorismus sehr real. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit unserer Sicherheitsbehörden und auch mit einigem Glück sind wir bislang von terroristischen Anschlägen durch islamistische Attentäter verschont geblieben. Denken Sie bitte an die konkrete Anschlagsvorbereitungen der "Sauerland-Gruppe", die derzeit vor Gericht steht, oder der fehlgeschlagene Versuch der "Kofferbomber".

Einen absoluten Schutz der Bevölkerung kann es zwar nicht geben. Meine Aufgabe ist es dennoch, alle rechtsstaatlich zulässigen, vernünftigen Maßnahmen zu treffen, die diesen Schutz verbessern können. Ich bin der Meinung, dass wir bislang einen guten Weg gegangen sind. Wir haben auf diese Bedrohung mit abgewogenen Maßnahmen und Augenmaß reagiert. Keineswegs ging es dabei ausschließlich darum, neue Sicherheitsgesetze zu erlassen. Auch im Bereich der Prävention wurde intensiv gearbeitet.

Der Vorwurf, die getroffenen gesetzlichen Maßnahmen würden die Bürgerrechte unverhältnismäßig einschränken, trifft nicht zu - tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die Maßnahmen sind nötig, um die Freiheitsrechte der Bürger garantieren zu können. Freiheit ohne Sicherheit kann es nicht geben. Jeder wäre in seiner freien Lebensentfaltung empfindlich gestört, wenn man etwa an bestimmten öffentlichen Orten jederzeit mit Anschlägen rechnen müsste.

Neue gesetzliche Regelungen werden auf den Prüfstand gestellt, auch im Wege parlamentarischer Kontrolle (vgl. etwa http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611560.pdf ). Im Terrorismusbekämpfungsgesetz ist zudem eine Evaluierung vorgesehen. Darüber hinaus ist das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz befristet und ebenfalls zu evaluieren. Diese Bewertung - sie wird derzeit vorbereitet - wird durch externe Sachverständige unterstützt. Dem Ergebnis der Evaluierung kann ich zwar nicht vorgreifen, möchte Ihnen aber versichern: Regelungen, die sich nicht bewährt haben, werden auch nicht verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble