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Frage von Wolfgang J. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble

aufmerksam habe ich den Bundesverfassungsschutzbericht gelesen. Folgendes kann ich nicht nachvollziehen:

• Während Straftaten von Links.- und Rechts. –extremen aufgelistet werden, scheinen Islamisten keine Straftaten zu begehen, oder ist versehentlich vergessen worden diese anzuhängen?
• Während wahrscheinlich, Volksverhetzung gegen Juden aufgenommen werden, scheinen dann dieselben von Ausländern begangen anders gewertet zu werden, oder werden solche als Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ gewertet. Im Übrigen auch jegliche Hakenkreuzschmiererei ?
• Im Verzeichnis „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“, Ist Volksverhetzung nicht aufgeführt, da jedoch Sexualdelikte auch bei „0“ Vorfällen immer aufgeführt werden, scheint es diese Straftat bei Ausländern nicht zu geben. Warum nicht ?
• Im Verzeichnis„Politisch motivierte Gewalttaten mit extremistischen und fremdenfeindlichem Hintergrund“, gibt es nach Erkenntnis der Behörden keine „Politisch motivierte Gewalttaten mit extremistischen und inländerfeindlichem Hintergrund“ ?
• Was verbirgt sich hinter dem Begriff Propagandadelikt, warum kommt dieser nur bei Rechtsextremen vor?
Nach wikipedia : Propaganda bezeichnet einen absichtlichen und systematischen Versuch, Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und Verhalten zu steuern, zum Zwecke der Erzeugung einer vom Propagandisten erwünschten Reaktion.

Ich befürchte dass hier bewusst Straftaten, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, verschleiert werden. Wenn Statistiken jedoch absichtlich begradigt werden, könnte man auch hier, im weitesten Sinne, von Public Relations sprechen.

In gespannter Erwartung Ihrer Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Japes,

es freut mich, dass Sie sich so intensiv mit dem Verfassungsschutzbericht beschäftigt haben und beantworte gerne Ihre Fragen:

Bei politisch motivierter Kriminalität (PMK) wird seit 2001 zwischen den Phänomenbereichen "rechts", "links", "Ausländerkriminalität" und "sonstige" unterschieden. Insofern werden Straftaten, die Tätern aus islamistischen Kreisen zuzurechnen sind, im Phänomenbereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität erfasst - auch dann, wenn im Einzelfall ein deutscher Staatsangehöriger Straftaten aus islamistischen Motiven heraus begeht (siehe auch S. 45 - 48 des Verfassungsschutzberichtes 2008).

Bei den Übersichten zu politisch motivierten Straftaten wurden sämtliche strafbare Gewalttaten mit den dazugehörigen Fallzahlen aufgeführt, auch wenn diese im Berichtszeitraum im Einzelfall nicht begangen wurden (so etwa Sexualdelikte). Demgegenüber erfolgte bei den sonstigen Straftaten jeweils nur eine exemplarische, also nicht vollständige Auflistung. Sonstige Straftaten, zu denen u.a. Sachbeschädigungen, Nötigungen, Volksverhetzung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz o. ä. zählen, werden in allen genannten Phänomenbereichen statistisch erfasst. Gleichwohl erfolgt jeweils nur eine beispielhafte Auflistung, wie etwa im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass ca. 95% aller Volksverhetzungsdelikte und rund 89 % der Propagandadelikte diesem Bereich zuzuordnen sind.

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat sich gegen die Nationalität des Opfers richtet, wird diese selbstverständlich im jeweiligen PMK-Phänomenbereich erfasst, und zwar auch dann, wenn sie gegen deutsche Staatsangehörige begangen wird.

Propagandadelikte im Sinne des Verfassungsschutzberichts beziehen sich auf das Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86 a des Strafgesetzbuchs. Sie werden hauptsächlich im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität begangen. Seit Anfang 2008 werden von Unbekannt verübte Propagandadelikte mit rechtem Inhalt, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z.B. Hakenkreuzschmierereien, immer dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts zugeordnet, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.

Weitere Informationen zur PMK aus dem Jahre 2008 können Sie auch unter [http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/04/entwicklung_politisch_motivierte_kriminalitaet.html?nn=109632] abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble