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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in einer Antwort vom 13.05. auf eine Frage von Herr Schlosser sagen Sie:
"die genannten Zahlen [Zuwachs von 111 % bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie] basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik..."

In der von Ihnen zitierten Quelle finde ich folgende Aussage:
"Eine deutliche Zunahme der Fallzahlen wurde im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) registriert (+45,5 Prozent auf 15.953 Fälle). Insbesondere der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB hat
um 94,3 Prozent auf 8.832 Fälle zugenommen. Der Anstieg ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei zur Aufhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen. "

Es handelt sich also anscheinend nicht um eine Zunahme der tatsächlichen Fälle, sondern um das Ergebnis verstärkter Ermittlungsbemühungen. Sehen Sie dies auch so?

Eine zweite Frage: Die Befürworter der Internetsperren sagen, andere Länder hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Tatsächlich wurden aber zahlreiche Sperrlisten im Internet veröffentlicht. Ist dies nicht vielmehr ein SuperGAU für die Bemühungen, Kinderpornografie im Internet schwerer auffindbar zu machen? Kann man hier wirklich von einem Erfolg und guten Erfahrungen reden?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Schwarz

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