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Frage von Michael R. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

mein Anliegen betrifft das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Komunikationsnetzen. Da ich, nach Durchsicht der bisher an Sie gestellten Fragen, keine vergleichbare Fragestellung finden konnte, möchte ich mich heute mit den für mich angefallenen Fragen an Sie wenden.

Die Kinderschutzorganisation Childcare hat in einem Versuch eindrucksvoll bewiesen, dass es möglich ist, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten innerhalb kürzester Zeit durch die Provider, welche entprechende Internetseiten hosten, aus dem Internet entfernen zu lassen. Zudem konnte festgestellt werden, dass diese Internetseiten alle in Ländern gehostet wurden, in denen eine Verbreitung von kinderpornographischem Material einen strafrechtlich verfolgbaren Sachverhalt darstellt. Dies lässt Schlussfolgerung zu, dass die Strafverfolgungsbehörden der entsprechenden Länder (USA, Großbritanien, Niederlande etc.) bei einem entsprechenden Hinweis, z. B. durch das BKA, tätig werden um die Verbreiter entsprechender Materialien zu ermitteln und derer habhaft zu werden.

Meine Frage hierzu:

Existiert für die Beamten des BKA eine entsprechen Arbeits- bzw. Dienstanweisung zur Unterichtung eines, auch ausländischen, Providers, das sich kinderpornographisches Material unter einer bestimmten Domain auf seinen Servern befindet.
Wenn dies der Fall ist: Kann dazu eine Erfolgsquote genannt werden?
Wenn dies nicht der Fall ist: Warum existiert eine solche Anweisung nicht?

Eine weitere Frage möcht ich Ihnen zu der durch das BKA zu erstellenden Liste der zu sperrenden Domains stellen.
Laut des bekannten Gesetzentwurfs wird die Liste durch das BKA erstellt und unterliegt keiner weiteren, unabhängigen, Kontrolle. Hier begründet sich auch ein Hauptargumennt der Gegner des Gesetzes, welche hierdurch die Möglichkeit von willkürlicher Zensur sehen.

Befürworten Sie die Erweiterung des Gesetzes um die unabhängige Kontrolle der Sperrliste?

Mit freundlichem Gruß,
Michael Remus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Remus,

das Bundeskriminalamt unterrichtet ausnahmslos die zuständigen Stellen, sobald dort kinderpornographische Inhalte im Internet bekannt werden und deren Herkunft zugeordnet werden kann. Dies wird auch zukünftig so bleiben. Meist erfolgt jedoch keine Rückmeldung der unterrichteten Stelle über die weiteren eingeleiteten Maßnahmen.

Zu dem haltlosen Vorwurf, es solle mit der Sperrung kinderpornographischer Internetseiten unkontrollierte Zensur stattfinden, möchte ich Sie auf meine Beantwortung der Fragen von Herrn Schmidt ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f178124.html#q178124 ) vom 30. April verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble