Frage von Norman op de H. • 14.05.2009
Frage an Wolfgang Schäuble von Norman op de H. bezüglich Recht
sehr geehrter herr schäuble,
laut presse soll in der angestrebten waffengesetzänderung eine unangemeldete kontrolle von legalwaffenbesitzern ohne vorherige verdachtsmomente ermöglicht werden. dies bedeutet faktisch eine schlechterstellung gegenüber verbrechern oder einer straftat verdächtigen, denn hier ist für eine durchsuchung oder auch nur betreten der wohnung eine richterliche anordnung erforderlich.
meine frage ist, inwiefern sie die angestrebte waffenrechtsänderung mit dem grundgesetz artikel 3 (1) und artikel 13 vereinbar finden.
mit frdl. grüßen, n. op de hipt
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU