Frage an Wolfgang Schäuble von Frank T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Schäuble,
in der Stellungnahme des MdB Tauss ( http://daten.tauss.de/StellungnahmeTauss110309.pdf ) findet sich folgende Passage:
"Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und
Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt."
weiter heißt es:
"Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen."
Ähnliche Vorführungen werden auch hier dokumentiert: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html .
Gegen Frau von der Leyen und weitere Beteiligte wurde Strafanzeige erstattet ( http://deutschlandpolitik.wordpress.com/2009/05/07/verbreitung-von-kinderpornografie-polizei-ermittelt-gegen-ursula-von-der-leyen/ , Staatsanwaltschaft Berlin, Aktenzeichen 74 AR 23/09)
Zu bemerken ist hierzu folgendes: Zu Abs. 1 des §184b StGB werden keine Ausnahmen benannt, und auch die zu den Absätzen 2 und 4 in Abs. 5 benannten Ausnahmen zur "Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" schließen wohl kaum die Vorführung solchen Materials zur Unterstützung der eigenen politischen Arbeit ein.
Meine Fragen:
1. Wie viele solcher Vorführungen wurden im Zuge der Kampagne für Internetsperren durchgeführt?
2. Haben Sie selbst an solchen Vorführungen teilgenommen oder waren an deren Planung beteiligt?
3. Können Sie sonst zu diesen Vorgängen Stellung nehmen?
mit freundlichem Gruß,
Frank Theiß