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Frage von Gunnar W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Gunnar W. bezüglich Recht

Sehr geerhter Herr Schäuble,

mit Entsetzen musste ich feststellen, das auf der Internetplattform "youtube" massenhaft rechte Propaganda verbreietet wird. Darunter fallen sowohl die Darstellung verbotener Symbole:

/www.youtube.com/watch?v=mrOB1WSUlF8

als auch Musik der Gruppe "Landser", die vom BGH als kriminelle Vereinigung verboten und deren Musik indiziert wurde:

www.youtube.com/watch?v=fsjF9k4LLb8

Diese Videos sind - obwohl in Deutschland verboten - für deutsche Internetuser zugänglich. Und das obwohl youtube.com die Herkunft seiner User anhand der Browserkennung oder des ISP/DNS identifiziert.

Wieso darf "youtube" solche Hasspropaganda ungehindert an deutsche Internetuser verteilen?

Viele dieser indizierten Videos sind von deutschen Usern von youtube eingestellt worden:

www.youtube.com/user/88WalhallaKrieger88

Wieso werden diese User nicht strafrechtlich verfolgt wegen der Verbeitung dieses verbotenen Materials?

Die eigenen Mechanismen von youtube zur Löschung solch verbotenen Materials greifen leider nicht:

http://www.tagesspiegel.de/medien-news/art15532,2424018

Die in dem Artikel angesprochenn "Communityfunktionen" bieten keine möglichkeit, gesetzlich verbotene Inhalte zu melden.

Wie stehen Sie als Innenminister zu der Praktik von youtube? Ist eine Strafverfolgung der deutschen User, die verbotenens Material via youtube verbreiten, möglich und wenn ja, wird sie auch wahrgenommen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Wardenbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wardenbach,

das von Ihnen aufgezeigte Problem extremistischer Videos ist den Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt. Angehörige des extremistischen Spektrums nutzen das Internet zu Propaganda- und Rekrutierungszwecken, wobei dabei alle Phänomenbereiche betroffen sind, also sowohl Rechts- und Links-Extremismus als auch Ausländerextremismus.

Eine nachrichtendienstliche Überwachung bzw. strafrechtliche Verfolgung derartiger Aktivitäten wird von den Sicherheitsbehörden des Bundes in enger Kooperation vorgenommen. Sofern die Polizeibehörden dabei Feststellungen treffen, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, leiten sie die vorgesehenen strafprozessualen Schritte und Ermittlungen ein.

Die von Ihnen benannten Videos habe ich sowohl den zuständigen Sicherheitsbehörden zur Kenntnis gebracht, die mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit begonnen haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum derzeitigen Stand der laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben kann, danke Ihnen aber sehr für Ihren Hinweis.

Unabhängig von den von Ihnen erwähnten Beispielen, gibt es jedoch die Schwierigkeit, dass manche Inhalte, die in Deutschland zwar strafbar wären, auf Rechnern im Ausland bereit gehalten werden, wo diese Inhalte unter Umständen erlaubt sind. Wenn die Urheber dieser Inhalte nicht von Deutschland aus operieren, gibt es von hier aus kaum eine strafrechtliche Handhabe. In diesen Fällen kann lediglich mit den betroffenen Staaten auf ein gemeinsames Rechtsverständnis hingewirkt werden, was ein schwieriges und langwieriges Unterfangen darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble