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Frage von Hannes L. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Hannes L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble,
vor kurzem habe ich in den Nachrichten erfahre, dass sich die Innenminister der Länder zu einer Arbeitsgruppe zur Verschärfung des bestehenden Waffegesetzes getroffen haben. Ist das jetzt bestehende Waffengesetz nicht ein Bundesgesetz, das nur in Ihre Zuständigkeit und das Ihrer Mitarbeiter des Innenministeriums fällt?
Wenn ja, was haben dann die Innenminister der Länder überhaupt damit zu tun?

Mit freundlichen Grüssen

Hannes Lerchenmüller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lerchenmüller,

nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über das Waffenrecht. Die Länder führen nach Artikel 83 GG Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit das GG nichts Anderes bestimmt oder zulässt.

Damit die Erfahrungen der Länder, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, umfassend berücksichtigt werden können, beschlossen am 31. März 2009 die Staatsekretäre und Staatsräte der Innenministerien und -senatsverwaltungen des Bundes und der Länder auf Initiative meines Ministeriums die Einrichtung einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Empfehlungen für die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sowie die Ministerpräsidentenkonferenz. Mit den Verbänden des Schießsports und der Jagd haben meine Mitarbeiter darüber hinaus ein erstes Gespräch am 2. April 2009 stattgefunden, um die Verbände frühzeitig in die neuesten Überlegungen zum Waffenrecht einzubinden.

Alle Gespräche werden ergebnisoffen geführt, um eine höhere Sicherheit beim Umgang mit Schusswaffen zu erreichen, ohne dabei die Freiheit von Millionen Menschen unangemessen einzuschränken, die unbeanstandet in Schießsport- oder Jagdvereinen ihrem Hobby nachgehen und dabei auch eine wichtige Aufgabe für unser Gemeinwesen erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble