Was den Hausdienst anbelangt, ist hier im Einzelfall der Schulträger zuständig und verantwortlich, sodass hier bei der jeweiligen Schule bzw. dem jeweiligen Schulträger Kontakt aufzunehmen wäre.
Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.