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Wolfgang Reinhart
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Frage von Volker L. •

Frage an Wolfgang Reinhart von Volker L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Reinhart,
mich interessiert vor allem der Bereich Bildung. Daher möchte ich Ihnen diesbezüglich (und auch vor dem Hintergrund der kommenden Landtagswahl) ein paar Fragen dazu stellen.
Es wird immer sehr viel von der Digitalisierung der Schulen gesprochen.
Was ist jedoch darunter zu verstehen – oder besser formuliert, was verstehen Sie darunter und was und wie würden Sie entsprechend umsetzen?

Häufig fallen in der Diskussion zum Thema Digitalisierung der Schulen Begriffe wie Chancengleichheit oder verbessertes Lernen und Ähnliches mehr.
Meine Frage ist, was soll besser werden? Und wie soll es besser werden? Welches pädagogische Konzept, welche Didaktik soll dem zugrunde liegen? Welche Studien haben Sie zu dieser Entscheidung bewogen?
Durch den Bildungspakt wurden große Mengen an Geld für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt (5 Mrd. durch den Bund und eine entsprechend hohe Summe dann in den Ländern).
Gehen wir gedanklich einen Schritt in die Zukunft und stellen uns vor, die Infrastruktur und die Hardware ist da.
Wer kümmert sich um die Wartung, wer bezahlt die Wartung, die Reparaturen?
Gibt es Personal, welches für die Pflege der Software da ist (Updates etc.)?

Es gibt Studien die positive Effekte, durch den Einsatz neuer digitaler Medien auf das Lernen aufzeigen. Allerdings fällt auf, dass es sich dabei nicht um „freie“ Studien handelt und diese von Firmen (die ihr Geld entweder mit Software oder Hardware oder der Erstellung der Infrastruktur verdienen) finanziert oder zumindest co-finanziert werden. Daher sollte man annehmen, dass es ein Interesse an Studienergebnissen gibt, die kein „Geschmäckle“ haben.
Wie kommt es, dass das Land Baden-Württemberg ausschließlich (oder fast ausschließlich) Fördermittel für Studien bereitstellt, die sich mit den positiven Effekten von digitalen Medien auf Lernen und Lehre beschäftigen?

Mit freundlichen Grüßen
V. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Löschner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.02.2021 zur Digitalisierung im Bildungsbereich an.

Mir ist vor allem eines wichtig: Technik folgt der Pädagogik. Und ein Tablet ersetzt nicht den guten Unterricht einer Lehrerin oder eines Lehrers – und den Austausch zwischen den Schülern.

Drei Aspekte stehen im Fokus: die didaktisch-methodische Verankerung im Unterricht, die Qualifizierung der Lehrkräfte und die erforderlichen technischen Voraussetzungen.

Bereits vor Corona haben wir uns auf den Weg gemacht, die Schüler an die Technik heranzuführen. Dafür wurde in allen weiterführenden Schulen der Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 eingeführt. Zum Schuljahr 2018/19 startete der Aufbaukurs Informatik in Klassenstufe 7, der im Umfang von einer Wochenstunde vertiefende Kompetenzen vermittelt.
Darauf aufbauend wird an den Haupt- und Werkrealschulen und Realschulen das Wahlfach Informatik angeboten, das die Schüler in den Klassen 8 bis 10 mit drei Kontingentstunden belegen können. An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird als Vertiefungsmöglichkeit für die Klassenstufen 8 bis 10 das neue Profilfach IMP (Informatik, Mathematik, Physik) im Umfang von zwölf Kontingentstunden angeboten.
Von 2016 bis 2021 führt das KM einen Schulversuch durch, der den Einsatz von Tablets in den Klassenstufen 7 bis 9 an allgemeinbildenden Gymnasien erprobt. Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet und der Mehrwert der Tablets in den Fächern Englisch, Geschichte, Mathematik und in den Naturwissenschaften evaluiert.
An den beruflichen Schulen laufen die Projekte tabletBS, tabletBS.dual und tabletBS.AVdual. Berufliche Vollzeitschulen erproben den durchgehenden Einsatz von Tablets im Unterricht. Erprobt wird zudem der Einsatz von Tablets in der betrieblichen Ausbildung und mit Blick auf die Gestaltung niveaudifferenzierten Lernens in der dualen Ausbildungsvorbereitung (AVdual).
Wie Sie richtig erwähnten gewährt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur Finanzhilfen i. H. v. fünf Mrd. Euro, um die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zu stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen nachhaltig zu verbessern. Hieraus entfallen 650,6 Mio. Euro auf Baden-Württemberg. Für Maßnahmen der Schulträger stehen 585,6 Mio. Euro (90 %) bereit, die im Verhältnis der Schülerzahlen auf die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft verteilt werden. Die Schulträger können seit 01.10.2019 Anträge bei der L-Bank einreichen. Dabei wurden Budgets gebildet, die den Schulträgern bis 30.04.2022 reserviert zur Verfügung stehen.
Förderfähig sind u. a. Maßnahmen zu dem Aufbau oder der Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf -geländen, Anzeigeund Interaktionsgeräte sowie digitale Arbeitsgeräte. Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets) sind förderfähig, falls die Schule über die Infrastruktur, die nach der VwV förderfähig ist, verfügt oder selbige beantragt hat, die Endgeräte im Medienentwicklungsplan dargestellt sind und die Gesamtkosten für mobile Endgeräte entweder 25.000 Euro je Einzelschule oder 20 % der Gesamtinvestition für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger nicht überschreiten.
Jedoch ist mit der Anschaffung von Geräten noch nicht alles getan. Sie wiesen sehr richtig auf Wartung und Fortbildung hin. Darum gewährt der Bund den Ländern einmalig 500 Mio. Euro zur Förderung von professionellen Strukturen zur IT-Administration, die in Verbindung mit Maßnahmen des DigitalPaktschule stehen. Auf BW entfallen rd. 65 Mio. Euro.
Förderfähig sind befristete Ausgaben für Personalkosten auf Ebene der Länder oder Schulträger für professionelle Administrations- und Support-Strukturen. Außerdem werden pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ländern oder Schulträgern angestellten IT-Administratoren i. H. v. bis zu 10.000 Euro einmalig pro Fachkraft ausgeben. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land, seine Aktivitäten zur Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich digitaler Lehr-Lern-Szenarien über die Laufzeit des DigitalPakts bis 2024 nachweislich zu verstärken.
Wir hoffen zeigen zu können, dass wir es mit der Digitalisierung wirklich ernst meinen, diese aber gut überlegt und nachhaltig geschehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Reinhart

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