Frage an Wolfgang Meckelburg von Heinz N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Meckelburg,
ich bin der juristisch Verantwortliche und finanziell haftbare Betreiber der nicht kommerziellen, überparteilichen Gelsenkirchener Geschichten, eines Kunstprojektes und Forums in Ihrer Heimatstadt. Die dort aktiven Bürger wollen unter anderem gemeinsam interaktiv Spuren und Zeugnisse der Einmischung Gelsenkirchener Bürger ins sozi-kulturelle kommunale Leben sammeln.
Wegen des Zitates eines WAZ Artikels, überzog Ex-Sparkassendirektor Matthias Klein mich mit einer kostenpflichtigen Unterlassungsverpflichtungserklärung, die in zweiter Instanz nun rechtskräftig abgewiesen wurde.
Dieses Urteil schützt die Meinungsfreiheit und hat verhindert, dass die GGs ihr Engagement einstellen und ein Blogger seinen Blog schließt.
Das deutsche Abmahnrecht ermöglicht, dass Bürger mit ruinösen Klagen mundtot gemacht werden.
Geltendes Recht erlaubt am Wettbewerbsrecht orientierte Streitwerte, meist etwa 10000 Euro für jede beanstandete Äußerung. Zugrunde gelegt wird im wesentlichen die zu erwartende Wirkung einer Rufschädigung auf die wirtschaftlichen Interessen des Klägers.
Meine Bitte an Sie wäre, diese Streitwerte zu ändern.
Hohe Streitwerte kommen sicherlich beim Fernsehen und der Boulevardpresse in Frage. Bei frei verfügbaren Netzveröffentlichungen sollte von von einem geringen wirtschaftlichen Interesse des Veröffentlichers ausgegangen, solange der Kläger nicht anderweitiges glaubhaft macht.
Ich möchte Sie fragen, ob und wie Sie sich für die Änderung des Abmahnrechtes einsetzen werden und ob Sie Handlungsbedarf zum Schutze der Meinungsfreiheit in den neuen Medien sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Niski