Frage an Wolfgang Meckelburg von Oliver G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Meckelburg !
Ich habe im Jahre 2002 bei meinem damaligen Arbeitgeber,im e.on Kraftwerk Scholven darauf hingewiesen, dass die dort verladenen und z.T gelegentlich austretenden Filterstäube, die der Betonindustrie zugeführt werden, schwermetallhaltig sind, und gesundheitsschädigende Eigenschaften haben können.
Laut Strahlenschutzkommission sind diese Partikel bis zu 200 mal so aktiv, wie die eingesetzte Kohle. Ich habe mit mehreren Anwohnern Beschwerde eingereicht, da diese eine hohe Zahl von typischen Erkrankungen,besonders bei Kindern, feststellen.
Mittlerweile haben sich meine damals gemachten Angaben durch die sog. Hot-Spot Studie bestätigt. Ich habe durch mein Verhalten mein Arbeitsplatz verloren, es wurde in einem psychiatrisches Gutachten festgestellt, diese (mittlerweile bestätigten) Tatsachen wären Einbildung. Es wird sowohl bestritten, Baustoffe zu fertigen, als auch, das monatlich bis zu 9000 t Reststoffe mitverbrannt werden. Ein Auftreten von Krebserkrankungen wird bestritten - zwischenzeitlich sind zwei Kollegen und einige Anwohner verstorben - an Krebs. Ich habe entsprechende Unterlagen der moderation zukommen lassen, und den Vorgang im Internet samt Dokumenten veröffentlicht.
Meine Frage: Haben die Anwohner in Scholven und die Arbeitnehmer bei e.on nicht auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit? Die damals von einem e.on Betriebsrat bestellte Amtsrichterin urteilte, ich solle mich nicht so sehr mit der Thematik beschäftigen. Ich verweise darauf, das eine Unterschriftenaktion belegt, dass in 100 Familien aus der näheren Umgebung des Kraftwerkes etwa 70 typische Erkrankungen aufgetreten sind, Tendenz steigend, neuerdings kommen noch Leukämiefälle hinzu. Hier wurde also Zivilcourage noch bestraft.
Vielen Dank für Ihre Mail.
Ich möchte Sie bitten, die Frage direkt an mich zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Meckelburg MdB