(...) Wenn das Vorhaben dann immer noch die Voraussetzung für eine Freistellung erfüllt, ist diese zu erteilen. Andernfalls kommt eine nachträgliche Baugenehmigung in Betracht. Eine nachträgliche Freistellung (nach Baubeginn) dürfte grundsätzlich ausscheiden. (...)
(...) Dies hat zur Folge, dass entweder das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen oder es so geändert werden muss, dass es mit den besagten Vorschriften in Einklang steht. Ein wichtiges Instrument der Legalisierung baulicher Anlagen, die anders als in der Genehmigung festgelegt ausgeführt werden, ist darüber hinaus nach dem Bauordnungsrecht der deutschen Bundesländer die Nachtragsbaugenehmigung. (...)
(...) Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat bestätigt, dass Videoüberwachung Videoüberwachung keinen Schutzoristischen Anschlägen bietet. Vielmehr hat Anis Amri offenbar gerade Videoüberwachungskameras nach dem Anschlag dazu nutzen wollen, um vor ihnen zu posieren und damit zu zeigen, dass er sich von diesen nicht einschüchtern lasse. (...)