Frage von Thomas H. • 03.09.2021
Antwort von Wolfgang Kubicki FDP • 03.09.2021
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.