Frage von Thomas G. • 06.09.2021
Antwort von Wolfgang Kubicki FDP • 13.09.2021
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.