Würde eine Änderung des Grundgesetzes, die den Verhätnißmäßigkeitsgrundsatz für Pandemien abschafft, an 79 III GG scheitern?
Sehr geehrter Herr Kubicki,
Winfried Kretschmann hat für das Vorgehen gegen Pandemien unverhältnißmäßige Maßnahmen gefordert. Ich glaube, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die den Verhätnißmäßigkeitsgrundsatz für Pandemien abschafft (glücklicherweise) an 79 III GG scheitern würde, da 79 III GG auch das Rechsstaatsprinzip und damit den Verhältnißmäßigkeitsgrundsatz sichert. Teilen Sie meine Auffassung?
Mit besten Grüßen,
T. G.
Sehr geehrter Herr Ginsburg,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die damaligen Äußerungen des Ministerpräsidenten Kretschmann sind wirklich absolut unverständlich und deutlich von mir kritisiert worden.
Sie haben im Ergebnis recht, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht einfach abschaffbar und dankenswerterweise von der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes umfasst, die im Übrigen auch die Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt nach Art. 1 Abs. 3 GG schützt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki