Sehr geehrter Herr Kubicki! Warum denken Sie dass ein Meldeportal, das jemanden zwingt seine rechtsstaatlichen Pflichten einzuhalten,seine moralischen Vorstellungen über Recht und Gesetz stellt?
Ihre Aussage zum Thema Meldeportal in Baden Württemberg:"Dieses Portal zeigt uns,was droht, wenn GRÜNE ihre moralischen Vorstellungen über Recht und Gesetzt stellen und in staatliches Handeln gießen."
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt keine rechtsstaatliche Pflicht zur Denunziation. Wer eine Straftat anzeigen will, kann dies jederzeit tun.
Aber die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben. Die Folgen einer falschen Verdächtigung sind zudem oftmals mit irreparablen sozialen und wirtschaftlichen Schäden für die Betroffenen verbunden. Den Hinweisgeber kostet die Anzeige ein Mausklick und den Betroffenen schlimmstenfalls die soziale und wirtschaftliche Existenz und zwar auch wenn sich die Unschuld herausstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki